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HA Verfassungsrecht-bin völlig planlos

Dies ist eine Diskussion zu HA Verfassungsrecht-bin völlig planlos innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 13.09.2010, 23:23
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HA Verfassungsrecht-bin völlig planlos

hallo alle zusammen. vorab möchte ich sagen,dass ich eine studentin bin und nun vor einer schweren ha sitze und nicht weiterweiss.meine mitkommilitoninnen sind genauso ratlos wie ich.denn im vergleich zu den früheren has,ist diese besonders schwer.
wäre nett,wenn mir jmd paar tips zumlösen geben würde(mehr erwarte ich auch nicht)
lg
Die weitere Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung ist in Deutschland seit langem umstritten. 2002 vereinbarte die Bundesregierung mit den Betreibergesellschaften von Kernkraftwerken einen „Ausstieg“ aus der Kernenergie, der durch eine Begrenzung der Restlaufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke erreicht werden sollte (sog. „Atomkonsens“). Diese Vereinbarung wurde 2002 in eine Novelle des Atomgesetzes umgesetzt, das seither die vereinbarte Begrenzung der Restlaufzeiten gesetzlich festschreibt.
Gegenwärtig plant die Bundesregierung, die damals festgelegte Restlaufzeiten der Kernkraftwerke um 10 bis 15 Jahre zu verlängern und die daraus resultierenden Gewinne der Atomindustrie über eine Brennelement-Abgabe teilweise abzuschöpfen. Zu diesem Zweck soll das Atomgesetz erneut geändert werden.
Es ist umstritten, ob für die geplante Verlängerung der Restlaufzeiten durch eine Änderung des Atomgesetzes die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Während die Bundesregierung dies - unter anderem mit Hinweis auf die Änderung des Atomgesetzes 2002, die dem Bundesrat nicht zur Zustimmung vorgelegt wurde - verneint, halten die Oppositionsparteien eine Zustimmung des Bundesrates für verfassungsrechtlich geboten und kündigen bei einem abweichenden Verfahren eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Ferner wird - vor allem aus dem Kreis der kommunalen Energieversorgungsunternehmen - geltend gemacht, durch die Verlängerung der Restlaufzeiten würden ihre Investitionen in erneuerbare Energien, die sie im Hinblick auf das 2002 festgeschrieben Auslaufen der Kernenergie getätigt hätten, entwertet. Außerdem gehe es nicht an, dass der Staat erst die Restlaufzeit begrenze und dann wieder verlängere, um sie womöglich bei einem Wechsel der Bundesregierung nach den nächsten Wahlen wieder zu verkürzen.
Sie sind in der Rechtsabteilung des Energieversorgungsunternehmens EVU tätig. Der Leiter der Rechtsabteilung ist vom Vorstand gebeten worden, die aktuelle Diskussion um die Verlängerung der Restlaufzeiten rechtlich zu beurteilen. Er gibt den Auftrag an Sie weiter und bittet Sie, folgende Fragen zu klären:
1. Ist für die geplante Verlängerung der Restlaufzeit der Kernkraftwerke durch eine Änderung des Atomgesetzes die Zustimmung des Bundesrates erforderlich?
2. Verstößt die mit der geplanten Verlängerung der Restlaufzeit verbundene Entwertung der bereits getätigten Investitionen der Energieversorgungsunternehmen für die Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Ende der Kernkraftnutzung gegen Art. 12 oder Art.*14?
3. Können sich die Energieversorgungsunternehmen gegenüber der geplanten Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Restlaufzeiten erfolgreich auf einen Schutz ihres Vertrauens auf den 2002 gesetzlich geregelten „Ausstieg“ berufen?
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