Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

HA- Grundrechte SS09 Osnabrück-Hilfeeee!!!

Dies ist eine Diskussion zu HA- Grundrechte SS09 Osnabrück-Hilfeeee!!! innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 20:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 18
Keine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, elissar_soraya hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation HA- Grundrechte SS09 Osnabrück-Hilfeeee!!!

Hallo an Alle,

ich habe zum folgenden Sachverhalt ein paar Fragen :

Um dem öffentlichen Eindruck politischer Stagnation entgegenzutreten, versucht die Bundesregierung zum Ende der 16. Legislaturperiode noch einige bislang nicht realisierte Gesetzesprojekte umzusetzen. Im Rahmen eines gesetzgeberischen Maßnahmebündels, welches ab dem 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, sind insbesondere folgende Artikel vorgesehen:

Artikel 1 - Reform des OWiG
Um die Bevölkerung vor den Gefahren sog. Killerspiele zu schützen, einigt sich die
Bundesregierung auf ein Verbot bestimmter Computerspiele.

§ 124 a OWiG
Die gewerbliche Herstellung und Verbreitung von Computerspielen, deren Spielhandlung durch die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen bzw. sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen geprägt ist, wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Artikel 2 - Reform des WaffG
Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sind unter anderem verschärfte waffenrechtliche Kontrollmöglichkeiten für die zuständigen Behörden vorgesehen.

§ 36 Abs. 3 WaffG
Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Die zuständigen Behörden können vom Besitzer verlangen, dass dieser zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden.

Art. 3 - Reform des StrEG
Finanzministerium und Justizministerium einigen sich auf einen Kompromiss für die
Neufassung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.

§ 7 Abs. 3 StrEG
Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung fünfundzwanzig Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.


Der Ministerpräsident X des Bundeslandes Y zweifelt an der politischen Notwendigkeit und rechtlichen Zulässigkeit der geplanten gesetzlichen Neuerungen. Um im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens (Art. 76 Abs. 2 GG) eine juristisch fundierte Stellungnahme im Bundesrat abgeben zu können, bittet er die Kanzlei K, die Verfassungskonformität dieser Gesetzesinitiative der Bundesregierung umfassend gutachterlich zu prüfen.

Erstellen Sie das angefragte Gutachten für X. Von einem ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens ist auszugehen. Die Beachtung des Zitiergebots ist zu unterstellen.


So, wenn ich bis jetzt nicht falsch lag, muss in diesem Fall eine allgemeine Grundrechtsprüfung erstellt werden.
Kann mir eventuell jemand sagen, ob ich jeweils drei allgemeine Grundrechtsprüfungen erstellen muss?
Und was bedeuted die Anmerkung "Von einem ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens ist auszugehen. Die Beachtung des Zitiergebots ist zu unterstellen" für meinen Prüfungsaufbau???

Ich bin total verwirrt, wenn mir jemand bezüglich meiner Fragen helfen könnte, wäre das echt super!

Lieben Gruß

PS: Vielleicht befindet sich ja unter euch jemand, der genau die selbe Hausarbeit schreibt und sich gerne mit´mir austauschen würde.

Geändert von elissar_soraya (11.10.2009 um 20:46 Uhr).
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
HA BGB SS09 Bochum Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen! 03.10.2009 12:13
Große HA Zivilrecht Tübinegn SS09 Zivilrecht - Examensvorbereitung 30.07.2009 11:42
hilfeeee Zivilrecht - Examensvorbereitung 07.03.2007 19:41
Hilfeeee Bürgerliches Recht allgemein 24.08.2004 15:39





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Staats- und Verfassungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN