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Güterabwägung Grundrechte

Dies ist eine Diskussion zu Güterabwägung Grundrechte innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 14.02.2011, 14:19
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Güterabwägung Grundrechte

Wie werden die Grundrechte der Selbstbestimmung von Kindern zu den Grundrechten der Eltern gewichtet. Angenommen ein Kind von 3 Jahren möchte etwas anderes als seine Eltern. Nach welchen Maßstäben werden hier die Grundrechte zueinander abgewogen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 15:03
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AW: Güterabwägung Grundrechte

Kinder sind uneingeschränkt Träger von Grundrechten, die sich allerdings gegen den Staat richten (nicht gegen die Eltern). Eingriffe seitens des Staates in die Grundrechte Minderjähriger bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits mit dem jeweiligen Grundrecht vereinbar sein muss (entweder als Vorbehaltsgesetz oder auch im Wege der Kollision von Grundrechten des Kindes mit dem Elternrecht. Bsp.: Vermögens- und Personensorge der Eltern, Gesetz über religiöse Kindererziehung). Aus diesen (verfassungskonformen)Rechtsgrundlagen ergibt sich die Befugnis der Eltern, über ein Kleinkind zu bestimmen. Das sind aber letztlich materiell-rechtliche Fragen, da sich das Kind unabhängig von seiner konkreten Einsichtsfähigkeit jedenfalls gegenüber seinen Eltern nichrt auf Grudrechte berufen könnte. Möglich wäre allenfalls eine Verfassungsbeschwerde mit der Maßgabe, die betr. Rechtsgrundlage (etwa § 1631 BGB)sei verfassungswidrig.
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Alt 15.02.2011, 07:09
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AW: Güterabwägung Grundrechte

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