Dies ist eine Diskussion zu Grundrechtsprüfung Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Grundrechtsprüfung Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG ich habe eine Frage bezüglich der Grundrechtsprüfung der Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG. Ich bin bei einem Fall zu dem Ergebnis gekommen, das die staatliche Maßnahme, es handelt sich um eine Regelung in einem Polizeigesetz, einen geringen Eingriff darstellt. Dann jedoch das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit / Erforderlichkeit eingehalten wird, es sich um das mildeste Mittel handelt, dieses geeignet und erforderlich ist. Somit komme ich zu dem Ergebnis, das die Grundrechtsbeschränkung für den Betroffenen hinnehmbar ist. Wie formuliere ich das im Ergebnis? - die Reglung verletzt das Grundrecht nicht oder: -Das Grundrecht wird durch die Regelung verletzt, aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist sie gerechtfertigt. Ist es verständlich, was ich meine? Ist durch einen gerechtfertigten Eingriff ein Grundrecht verletzt, aber gerechtfertigt, oder durch die Rechtfertigung nicht verletzt ? Gruß |
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| AW: Grundrechtsprüfung Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG Es liegt zwar ein Eingriff in das Grundrecht vor. Wenn dieser Eingriff jedoch gerechtfertigt ist, liegt gerade keine Verletzung des Grundrechts vor. Du könntest also formulieren, dass zwar ein Eingriff vorliegt, der aber aufgrund der Rechtfertigung keine Verletzung des Grundrechts darstellt. |
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