Dies ist eine Diskussion zu Grundrechte innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Die Belastung durch das jahrelange vorgehen gegen Herr A. sind so groß, dass dieser wegen Verletzung der Grundrechte Klagen möchte. Kann Herr A. dies über eine normale Strafanzeige mit verweis auf §19 Abs4 des Grundgesetzes tun? (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. Auch die Ausübung seines Gewerbes ist nahezu nicht mehr gegeben durch die Eingriffe des Staates. Und die Gewerbefreiheit wird ja ebenfalls per Grunsgesetz geschützt. Kann Herr A. auch hier mittels einer Strafanzeige dagegen vorgehen? Gruß F.Schiller |
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| AW: Grundrechte Hallo! Allein wie die Frage schon gestellt ist (sehr von der eigenen Meinung gefärbt), vermute ich einmal, dass es nicht leicht sein wird, die folgenden Aussagen zu verdauen. Zunächst einmal kann man so nicht einschätzen, ob es sich hier um einen zulässigen oder rechtswidrigen Eingriff in ein oder mehere Grundrechte handelt. Dazu müsste konkret die mutmaßliche Verletzungshandlung oder das mutmaßlich verletzte Grundrecht erst einmal bekannt sein. Der Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet lediglich den Rechtsweg bei einem Grundrechtseingriff durch den Staat - er ist weder eine Anspruchsgrundlage noch ist ein Verweis auf diesen nötig, da er subsidiär zu den Strafprozessnormen und Strafgesetznormen ist, die tatbestandsmäßig Eingriffe erfassen, die Grundrechte verletzen (Eigentum, Gesundheit, Leben usw.). Die Aussage, dass A "systematisch von Dritten mit Straftaten überzogen" wird, lässt mich vermuten, dass es sich bei diesen Delikten um Dinge wie Beleidigung, Verleumdung etc. handelt. Die fortlaufende Einstellung eines Verfahrens lässt darauf schließen, dass hier kein öffentliches Interesse zur Verfolgung einer möglichen Straftat vorliegt. Hierzu benötigt man dann aber mehr Angaben zur Art der Straftaten. Darüberhinaus müsste man mal erfahren, um welche Art des Gewerbe es sich handelt. Der Grund: Nicht jedes Gewerbe ist genehmigungsfrei und nicht jede Ausübung eines genehmigungsfreien Gewerbes ist frei möglich. Daraus gleich eine Grundrechtsverletzung anzunehmen ist aber falsch, da erst einmal - wie gesagt - geprüft werden muss, wo der Staat in welcher Form eingreift. A kann mit einer Strafanzeige gegen eine Straftat vorgehen - klarer Fall. Dies geht jedoch nicht bei bloßen Grundrechtseingriffen. Das geht dann nur in Form einer Verfassungsbeschwerde.
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