
01.10.2009, 15:05
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1
| |
| gleichheit vor dem gesetz Angenommen man befindet sich in einer Wohngemeinschaft für Psychisch Kranke und es liegt eine Benachteiligung behinderter Menschen vor. Dies könnte z.B sein, dass volljährige Menschen kein Alkohol trinken dürfen,Filme ab 18 gucken dürfen obwohl das Jugendschutzgesetz dies erlaubt, an Wochenenden die Bettruhe schon um 23.00 beginnt.Allerdings könnte die Hausordnung Regeln gesetzt haben z.B mit kein Alkohol trinken zu dürfen obwohl dieses ein Recht von volljährigen Menschen ist.Zitat aus den Grundrechten:Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Könnte in diesem Fall eine Benachteiligung vorliegen und wie sind da die Richtlinien. |