Dies ist eine Diskussion zu Gesetzgebungsverfahren innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Gesetzgebungsverfahren Ich habe eine Frage: Wenn im Sachverhalt steht, dass der Landtag form- und verfahrensgemäß ein Gesetz beschlossen hat, heisst das dann, das Gesetz ist schon in Kraft getreten? So wie ich das verstehe, gehört zum Gesetzgebungsverfahren, dass das Gesetz zuletzt noch verkündet werden muss, um in Kraft zu treten. Aber wenn schon im Sachverhalt von "verfahrensgemäß" die Rede ist, dann heisst das doch, dass alle erforderlichen Verfahren stattgefunden haben, somit also auch die Verkündung erfolgt ist und somit das Gesetz auch schon in Kraft getreten ist, .... oder? |
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| AW: Gesetzgebungsverfahren Du hast noch nicht begriffen, dass die Verkündung Bedingung für das Inkrafttreten ist, aber nicht mit selbigem zusammen treffen muss. Wenn nichts weiter bestimmt ist, tritt ein Bundesgesetz zwei Wochen nach der Verkündung in Kraft. |
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