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Gesetzgebungsverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Gesetzgebungsverfahren innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 16.08.2009, 16:26
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Gesetzgebungsverfahren

Hallo!
Ich habe eine Frage:
Wenn im Sachverhalt steht, dass der Landtag form- und verfahrensgemäß ein Gesetz beschlossen hat, heisst das dann, das Gesetz ist schon in Kraft getreten?

So wie ich das verstehe, gehört zum Gesetzgebungsverfahren, dass das Gesetz zuletzt noch verkündet werden muss, um in Kraft zu treten. Aber wenn schon im Sachverhalt von "verfahrensgemäß" die Rede ist, dann heisst das doch, dass alle erforderlichen Verfahren stattgefunden haben, somit also auch die Verkündung erfolgt ist und somit das Gesetz auch schon in Kraft getreten ist, .... oder?
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Alt 17.08.2009, 11:24
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AW: Gesetzgebungsverfahren

Du hast noch nicht begriffen, dass die Verkündung Bedingung für das Inkrafttreten ist, aber nicht mit selbigem zusammen treffen muss. Wenn nichts weiter bestimmt ist, tritt ein Bundesgesetz zwei Wochen nach der Verkündung in Kraft.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 14:16
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AW: Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren hab ich noch gar nicht gehabt, ich hab das wohl soweit begriffen, wie ich mir das selber beigebracht hab!
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