Dies ist eine Diskussion zu Gesetzesvorbehalt? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Gesetzesvorbehalt? irgendwie steh ich grad voll auf dem Schlauch. Es gibt doch den Grundsatz, dass wichtige Dinge nur durch ein Parlamentsgesetz geregelt werden dürfen oder? Bei mir geht es um eine Änderung der Verhaltensregeln der Abgeordneten (Art. 44 b AbgG). Das heißt es kommt mir nicht auf den Parlamentsvorbehalt bzw. die Wesentlichkeitstheorie an, weil es sich ja um eine nur- formelle Regelung handelt, die sowieso vom Bundestag beschlossen wird. Der Vorbehalt des Gesetzes kann es ja auch nicht sein, weil dieser sich nur auf Verwaltungsmaßnahmen bezieht...kann mir bitte, bitte irgendwer helfen?? Vielen Dank schon mal! |
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| AW: Gesetzesvorbehalt? Der Bundestag ist ebenso eine Verwaltung. Der Bundestagspräsident ist denen Vorsteher. Auch diese Verwaltung muss sich an Recht und Gesetz halten. Vorbehalt des Gesetzes = Verwaltungshandlung bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Vorrang des Gesetzes = Verwaltungshandeln darf nicht gegen Rechtsnormen verstoßen. |
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