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Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Dies ist eine Diskussion zu Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 17:03
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Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Hallo!
Ich schreibe gerade an meiner 1. Ö-Recht HA und versteh eine Sache nicht ganz. In dem Fall muss eine abstrakte Normenkontrolle geprüft werden. Dabei gibt es ja den Prüfungspunkt "objektives Klarstellungsinteresse", d.h. vor dem BVerfG kann nur ein Antrag gestellt werden, wenn das Gesetz bereits ausgefertigt und verkündet wurde.
Im Sachverhalt steht, dass das Gesetz verabschiedet wurde.

Bedeutet verabschiedet nun, dass es nur ausgefertigt wurde, oder ist es auch bereits verkündet? Ist das objektive Klarstellungsinteresse also gegeben?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 17:44
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Kannst du den Fall kurz schildern?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 19:06
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Klar:
Der dt. Bundestag verabschiedet ein Gesetz zur Reform des Abgeordnetenrechts, um Abgeordnete mit "normalen Steuer- und Sozialbürgern" gleichzustellen. Das bedeutet z.B., dass die steuerfreie Amtsausstattung wegfällt oder eine unabhängige Diätenkommission die Diäten festlegt.

Die Fraktion der X-Partei hält das Gesetz für verfassungswidrig und erhebt Klage zum BVerG.

Reicht das oder brauchst du noch spezifischere Angaben?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 19:43
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Zitat:
Zitat von Faye2007
Das bedeutet z.B., dass die steuerfreie Amtsausstattung wegfällt oder eine unabhängige Diätenkommission die Diäten festlegt.
Wäre doch mal etwas Gutes!
Ganz nach der erfolgreichen Vorlage: "Besoldung der Beamten" (32. Änderung des Besoldungsgesetzes vom 27.9.1938).

Gruß!
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Alt 08.03.2007, 19:58
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Sehr hilfreich, Hendrik.

Die bloße Verabschiedung des Gesetzes bedeutet normalerweise gerade nicht, dass das Gesetz schon ausgerfertigt wurde. Für ersteres ist der BTag da, für lletzteres der BPräsident, der das Gesetz auch ausfertigt...
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 08.03.2007, 20:13
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Zitat:
Zitat von Defendant
Sehr hilfreich, Hendrik.
Ein bißchen Spaß muß doch auch mal sein
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  #7 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 21:38
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Verabschiedung: Wenn das Gesetz mit der nötigen Mehrheit des Bundestages und ggf. des Bundesrates angenommen wurde.
Ausfertigung: Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.
Verkündung: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzg...Deutschland%29
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Alt 09.03.2007, 10:12
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AW: Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet?

Im Klartext: Das objektive Klarstellungsinteresse ist nicht gegeben?
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