Dies ist eine Diskussion zu Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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![]() Ich habe nur eine kurze Frage: Wenn ich prüfen soll, ob ein Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist, muss ich nur die formelle oder auch die materielle Verfassungsmäßigkeit prüfen (der Sachverhalt lässt nämlich darauf schließen, dass es materiell verfassungswidrig ist) Danke im voraus |
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| AW: Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen Das kommt ganz auf den jeweiligen Zusammenhang an: die Prüfung des "Zustandekommens" kann sich der Wortbedeutung nach zunächst (nur) auf das Verfahren beziehen. Andereseits kann sich aus der Fragstellung im Einzelfall auch ergeben,dass geprüft werden soll, ob das Gesetz erst nach ordnungsgemäßer Prüfung seiner (materiellen) Verfassungsmäßigkeit zustande gekommen ist. |
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| AW: Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen Und wenn die Fragestellung nur lautet: Ist das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen? (Der Sachverhalt jedoch nur materielle Probleme aufweist und der Hausarbeitssteller gesagt hat, dass jeder Satz der Arbeit zu verwerten ist) |
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| AW: Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ....dann bedeutet der Begriff des "ordnungsgemäßen Zustandekommens" auch die Notwendigkeit der Erörterung der Frage, ob das Gesetz materiell nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, denn nur dann durfte es (ordnungsgemäß) verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. |
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| gesetz, ordnungsgemäß, zustande |
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