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FSF - Verkürzung der Probezeit - Verfassungswidrig?

Dies ist eine Diskussion zu FSF - Verkürzung der Probezeit - Verfassungswidrig? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 11:52
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Question FSF - Verkürzung der Probezeit - Verfassungswidrig?

Das Fortbildungsseminar
Das Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) ermöglicht die Verkürzung der Probezeit um ein ganzes Jahr.

Nutzen
Wer seine Probezeit verkürzt hat und sich dann nach einem Jahr im Straßenverkehr falsch verhält, wird also milder bestraft als jemand der sich im 2. Jahr der Probezeit etwas zu Schulden kommen lässt. Außerdem bieten einige Kfz-Versicherungen für FSF-Seminarteilnehmer günstigere Haftpflicht- und Kaskotarife an.

Hintergrundinformationen
Wichtige Hintergrundinformationen sind auf folgenden Internetseiten zu finden:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschei...dungsphase.php
http://www.freiwilliges-fortbildungs...hranfaenger.de

Verfassungswidrig?
Auf der Internetseite www.fahrtipps.de ist nachzulesen:
Zitat:
Nicht alle Länder ziehen bei FSF mit. Wer in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnt, schaut leider in die Röhre. Landesrecht will es so, dass es für Einwohner dieser Bundesländer keine Möglichkeit zur Probezeitverkürzung gibt.
Das FSF bietet Fahranfängern in 13 Bundesländern einen deutlichen Vorteil. Dies könnte einen Verstoß gegen Die Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG darstellen, da durch die Wahl des Wohnortes in einem der anderen 3 Bundesländer ein FSF evtl. nicht ermöglicht wird. Außerdem könnte hier der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein, weil Fahranfänger allein aufgrund des Wohnortes einen Nachteil haben, es liegt also eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor!

Frage: Ist das FSF also in der jetzigen Form Verfassungswidrig?





...
__________________

Recht haben und Recht bekommen: Leider nicht immer das Selbe!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 15:54
V.I.P.
 
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AW: FSF - Verkürzung der Probezeit - Verfassungswidrig?

Nein, ist es nicht. Soweit diese alberne Frage wirklich einer Antwort bedarf, sei auf Benes zutreffenden Erläuterungen verwiesen.
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