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Frage zur Vorratsdatenspeicherung

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Vorratsdatenspeicherung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 14.12.2009, 17:04
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Frage zur Vorratsdatenspeicherung

Morgen steht ja nun die Verhandlung, bzw. Anhörung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung an.
Hierzu habe ich folgende Frage:
Gesetzt den Fall, die Vorratsdatenspeicherung wird für verfassungsrechtlich unbedenklich befunden, würde dann die Einschränkungen die vom Verfassungsgericht beschlossen wurden wieder aufgehoben?
Jedenfalls heißt es in dieser Entscheidung, dass sie solange gilt, bis es zu einem Urteil in der Sache gekommen ist.
Oder ist anzunehmen, dass die Vorratsdatenspeicherung WENN dann in der abgeschwächten Form fortbestehen wird?

lg, Sahnekirsch
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Alt 06.01.2010, 12:32
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AW: Frage zur Vorratsdatenspeicherung

Nein die Grenzen die das BVerfG jetzt aufgestellt hat müssen ja alle 6 Monate verlängert werden und gebieten nur eine Art vorläufigen Rechtsschutz. Nachdem das Urteil gefallen ist, gelten diese nicht mehr.
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