Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Vorratsdatenspeicherung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Frage zur Vorratsdatenspeicherung Hierzu habe ich folgende Frage: Gesetzt den Fall, die Vorratsdatenspeicherung wird für verfassungsrechtlich unbedenklich befunden, würde dann die Einschränkungen die vom Verfassungsgericht beschlossen wurden wieder aufgehoben? Jedenfalls heißt es in dieser Entscheidung, dass sie solange gilt, bis es zu einem Urteil in der Sache gekommen ist. Oder ist anzunehmen, dass die Vorratsdatenspeicherung WENN dann in der abgeschwächten Form fortbestehen wird? lg, Sahnekirsch |
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| AW: Frage zur Vorratsdatenspeicherung Nein die Grenzen die das BVerfG jetzt aufgestellt hat müssen ja alle 6 Monate verlängert werden und gebieten nur eine Art vorläufigen Rechtsschutz. Nachdem das Urteil gefallen ist, gelten diese nicht mehr. |
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