Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Frage bezgl. Art. 104b u. a.

Dies ist eine Diskussion zu Frage bezgl. Art. 104b u. a. innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2011, 16:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ultimus89 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Frage bezgl. Art. 104b u. a.

Ich arbeite gerade an meiner Hausarbeit im Ö-Recht und prüfe die Gültigkeit eines Gesetzes, das ja auch im Hauptverfahren als Einspruchsgesetz oder Zustimmungsgesetz zu klassifizieren ist.

Jetzt ergibt sich folgendes Problem:
Im Sachverhalt steht:"Außerdem sieht das Organisationsgesetz Finanzhilfen des Bundes für bestimmte Strahlenschutzinvestitionen vor, die an die Länder und auch unmittelbar an die Gemeinden gewährt werden können"

Das erweckt stark den Eindruck, dass ich das Gesetz unter den Art. 104b GG subsumieren kann, aber dort stehen nur wirtschaftliche Bedingungen, unter denen eine Finanzierung stattfinden kann.
Hier geht es jedoch lediglich um Strahlenschutz. Könnte hier Satz 2 einschlägig sein? Im Sachverhalt gibt es hier leider keine Anzeichen, die auf eine erforderliche Notsituation hindeuten.

2. Wenn gegen den Grundsatz der Unverrückbarkeit parlamentarischer Beschlüsse verstoßen wurde (ein schon beschlossenes Gesetz wird vor der Zuleitung zum Bundesrat nochmal im Einvernehmen aller Fraktionen des Bundestags nochmal geändert), ist das Gesetz dann sofort nichtig, die Prüfung also abzubrechen? Oder ist nur die geänderte Vorlage nichtig und die vorherige kann weiter durchgeprüft werden?

Bin für jede Hilfe dankbar
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Frage bezgl. Wirksamkeit eines SEO-Dienstleistungsvertrags Computerrecht / EDV-Recht 21.01.2010 22:38
Eilverfahren Familiengericht bezgl.Umgangsregelung Familienrecht 20.07.2009 08:37
Antragsgegner - Organstreitverfahren bezgl. Gesetz Staats- und Verfassungsrecht 11.09.2008 10:26
Frage Arbeitsrecht 20.11.2006 07:32
Frage zum UrhG in bezug auf Grafiken / Allgemeine Frage zum Internetrecht ?! Internetrecht 06.01.2006 00:22





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Staats- und Verfassungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN