Dies ist eine Diskussion zu Formen der Mehrheit, Enthaltungen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Formen der Mehrheit, Enthaltungen bin neu hier im Forum und Jurastudentin im 1. Semester Hab jetzt ein problem bei den Mehrheiten in Öffentlichem Recht: Ich hatte bis jetzt gedacht es gibt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und die Mehrheit der Mitglieder eines Organs. Bei der Mehrheit der abgegebenen Stimmen fallen die Enthaltungen einfach unter den Tisch. Ich habe mir aber aufgeschrieben das bei der Mehrheit der Anwesenden die Enthaltungen als Nein mitzählen. Habe ich mir das falsch aufgeschrieben? Dann wäre die ganze Sache geklärt?? Oder gibt es da noch eine dritte Möglichkeit? Weil eigentlich dachte ich, die Enthaltungen würden bei der mehrheit der Mitglieder eines Organs als Nein mitzählen? Vielen Dank schonmal! |
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| AW: Formen der Mehrheit, Enthaltungen Bei der "einfachen Mehrheit" genügt es, wenn die Zahl der "Ja-Stimmen" die Zahl der "Nein-Stimmen" überwiegt, wobei ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen nicht als abgegebene Stimmen mitgezählt werden. Kommt es auf die Mehrheit der Mitglieder eines Organs (z.B. des Bundestags) an, so muss eben mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl mit "Ja" gestimmt haben (dies ist die absolute Mehrheit, vgl. Art 121 GG). Die sog. Anwesenheitsmehrheit ist nur selten vorgesehen (vgl. etwa in §§ 80 Abs. 2 , 81 Abs. 1 oder § 126 der Geschäftsordnung des Bundestags, Sartorius-Sammlung Nr. 35). Sie liegt vor, wenn ein bestimmter Anteil der Anwesenden (des Bundestags) in bestimmter Weise gestimmt hat, wobei hier natürlich die Enthaltungen und auch die ungültigen Stimmen mitzählen, weil die betreffenden Mtglieder ja anwesend sind. Aber wie gesagt, die "Anwesenheitsmehheit" kommt eher selten vor. |
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| AW: Formen der Mehrheit, Enthaltungen Kann man sich bei der absoluten Mehrheit auch enthalten? Wenn ja, wie zählen dann die Enthaltungen? Was ist wenn bei einer Abstimmung (absolute Mehrheit benötigt) nicht alle da sind, zählen die Abwesenden als Nein oder als Enthaltungen? Vielen Dank für die Antwort! |
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| AW: Formen der Mehrheit, Enthaltungen Kann man sich bei der absoluten Mehrheit auch enthalten? Wenn ja, wie zählen dann die Enthaltungen? Was ist wenn bei einer Abstimmung (absolute Mehrheit benötigt) nicht alle da sind, zählen die Abwesenden als Nein oder als Enthaltungen? Vielen Dank für die Antwort! |
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| AW: Formen der Mehrheit, Enthaltungen Bei der absoluten Mehrheit kommt es nur darauf an, dass mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des betr. Gremiums in bestimmter Weise abstimmt (Art 121 GG). Hat z.B.der Bundestag 598 Mitglieder, so werden zur absoluten Mehrheit eben mehr als 299 Stimmen benötigt. Enthaltungen sind natürlich zulässig, sie zählen dann ebenso wie die "Nein-Stimmen" nicht zur erforderlichen absoluten Mehrheit. Gleiches gilt für abwesende Abgeordnete. |
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| abstimmung, enthaltung, mehrheit, mitglieder |
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