Dies ist eine Diskussion zu Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Zitat:
Am Rande interessiert mich natürlich brennend, was es mit diesen Vorwürfen auf sich haben könnte. Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Zitat:
[QUOTE=2much;762085Am Rande interessiert mich natürlich brennend, was es mit diesen Vorwürfen auf sich haben könnte.[/QUOTE] Da könnte es zwei Meinungen geben, obwohl Staatsdiener etc. ja keine eigene Meinung haben dürfen. V.g Aussage eines Polizeioffiziers gibt es bei der Innenbehörde Hamburg auf Video (Kantine Gruner+Jahr, am 16.10.1990). Und passiert könnte es tatsächlich sein, man sagt, dass das Opfer heute erwerbsunfähig ist, zum Ärger des zuständigen Jobcenters, welches nun jeden Monat blechen muss und deshalb darüber nicht mehr amüsiert ist. [QUOTE=2much;762085Mit Behörde ist hier der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gemeint?[/QUOTE] Nein, mit Behörde könnte ein Ministerium gemeint sein. P. S: Dieser Beitrag gehört ja eigentlich in die Sparte 'Europarecht', habe ich aber später erst gesehen. Geändert von rheinrichs (12.07.2010 um 06:15 Uhr). |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Habe ich nicht verstanden. Was ist passiert? Ach ja, zu der Frist: innerhalb von sechs Monaten nach der letzten innerstaatlichen Entscheidung kann Beschwerde beim EuGH Menschenrechte eingereicht werden. Es müssen zuvor aber alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein!
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) Geändert von 2much (12.07.2010 um 05:01 Uhr). |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Dann ist ja meine Frage beantwortet. |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Dann ist ja meine Frage beantwortet. Allerdings verjährt versuchter Mord nicht |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Na und. Hier geht es nicht um das warum, sondern nur ob legal, oder illegal, bzw. um juristisch korrekt, oder inkorrekt. |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Wie auch immer. Wenn irgendwelche innerstaatlichen Fristen verstrichen sind ist das Pech und der EuGH Menschenrechte wird sich nicht damit befassen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) Eine Petition gilt beim ECHR (engl.) auch als höchste/letzte Innerstaatliche Entscheidung ... |
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