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Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Dies ist eine Diskussion zu Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium) innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 12.07.2010, 00:42
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Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Angenommen jemand reicht beim Deutschen Bundestag eine Petition ein, um sich über eine Bundesbehörde, namentlich dem Bundesministerium des Innern, zu beschweren. Grund der Beschwerde könnte der ausreichend begründete Verdacht gewesen sein, dass Mitarbeiter dieser Behörde sich eines Mordversuch, der gemeinschaftlichen Erpressung, Nötigung und Strafvereitelung in mehreren Fällen und im besonders schweren Fall, meist auch im fortgesetzten Fall, schuldig gemacht haben. Nach fast einem Jahr hätte dann die betreffende Behörde geantwortet. In dieser Antwort könnte die Behörde die Vorwürfe als nicht zutreffend bezeichnet haben. Wie lange danach könnte der Beschwerdeführer nun noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage einreichen?
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Alt 12.07.2010, 02:07
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AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Zitat:
Zitat von rheinrichs Beitrag anzeigen
Angenommen jemand reicht beim Deutschen Bundestag eine Petition ein, um sich über eine Bundesbehörde, namentlich dem Bundesministerium des Innern, zu beschweren. Grund der Beschwerde könnte der ausreichend begründete Verdacht gewesen sein, dass Mitarbeiter dieser Behörde sich eines Mordversuch, der gemeinschaftlichen Erpressung, Nötigung und Strafvereitelung in mehreren Fällen und im besonders schweren Fall, meist auch im fortgesetzten Fall, schuldig gemacht haben.
Eine Petition bei so schweren Vorwürfen? Das ist ja mal fast schon ulkig. Warum keine Strafanzeige? Schließlich handelt es sich um Straftaten. Eine Petition ist dafür einfach der falsche Weg.

Am Rande interessiert mich natürlich brennend, was es mit diesen Vorwürfen auf sich haben könnte.

Zitat:
Zitat von rheinrichs Beitrag anzeigen
Nach fast einem Jahr hätte dann die betreffende Behörde geantwortet. In dieser Antwort könnte die Behörde die Vorwürfe als nicht zutreffend bezeichnet haben. Wie lange danach könnte der Beschwerdeführer nun noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage einreichen?
Mit Behörde ist hier der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gemeint?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 02:49
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AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Eine Petition bei so schweren Vorwürfen? Das ist ja mal fast schon ulkig. Warum keine Strafanzeige? Schließlich handelt es sich um Straftaten. Eine Petition ist dafür einfach der falsche Weg.
Ohne Strafklagen, Strafanträge und Anzeigen hätte sich der Bundestag kaum damit befasst. Die Strafsachen, gegen Strafvereitelnde Staatsanwälte etc., und natürlich gegen die zwei schwer bewaffneten Täter, wurde nicht weiter bearbeitet, da angeblich die Akten verschwunden sind.

[QUOTE=2much;762085Am Rande interessiert mich natürlich brennend, was es mit diesen Vorwürfen auf sich haben könnte.[/QUOTE]

Da könnte es zwei Meinungen geben, obwohl Staatsdiener etc. ja keine eigene Meinung haben dürfen. V.g Aussage eines Polizeioffiziers gibt es bei der Innenbehörde Hamburg auf Video (Kantine Gruner+Jahr, am 16.10.1990).

Und passiert könnte es tatsächlich sein, man sagt, dass das Opfer heute erwerbsunfähig ist, zum Ärger des zuständigen Jobcenters, welches nun jeden Monat blechen muss und deshalb darüber nicht mehr amüsiert ist.

[QUOTE=2much;762085Mit Behörde ist hier der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gemeint?[/QUOTE]

Nein, mit Behörde könnte ein Ministerium gemeint sein.

P. S: Dieser Beitrag gehört ja eigentlich in die Sparte 'Europarecht', habe ich aber später erst gesehen.

Geändert von rheinrichs (12.07.2010 um 06:15 Uhr).
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Alt 12.07.2010, 04:40
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AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Habe ich nicht verstanden. Was ist passiert?

Ach ja, zu der Frist: innerhalb von sechs Monaten nach der letzten innerstaatlichen Entscheidung kann Beschwerde beim EuGH Menschenrechte eingereicht werden. Es müssen zuvor aber alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein!
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Geändert von 2much (12.07.2010 um 05:01 Uhr).
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Alt 12.07.2010, 05:54
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AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Dann ist ja meine Frage beantwortet.
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Alt 12.07.2010, 05:55
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AW: Folter, begangen durch Bundesbehörde (Innenministerium)

Dann ist ja meine Frage beantwortet. Allerdings verjährt versuchter Mord nicht
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Alt 12.07.2010, 11:32
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Zitat:
Zitat von rheinrichs Beitrag anzeigen
Dann ist ja meine Frage beantwortet. Allerdings verjährt versuchter Mord nicht
Na und?
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Alt 12.07.2010, 17:17
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Na und. Hier geht es nicht um das warum, sondern nur ob legal, oder illegal, bzw. um juristisch korrekt, oder inkorrekt.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 17:44
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Wie auch immer. Wenn irgendwelche innerstaatlichen Fristen verstrichen sind ist das Pech und der EuGH Menschenrechte wird sich nicht damit befassen.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.07.2010, 17:50
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Zitat:
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Wie auch immer. Wenn irgendwelche innerstaatlichen Fristen verstrichen sind ist das Pech und der EuGH Menschenrechte wird sich nicht damit befassen.
Eine Petition gilt beim ECHR (engl.) auch als höchste/letzte Innerstaatliche Entscheidung ...
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