Dies ist eine Diskussion zu Flaggenverbrennung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Flaggenverbrennung Hätte diese Person eine Straftat begangen? |
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| AW: Flaggenverbrennung In der Frage steckt bereits in Missverständnis.Denn das Herunterholen, Verbrennen usw. einer öffentlich gehissten Flagge unterliegt anderen strafrechtlichen Voraussetzungen als das gem. § 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbare Verunglimpfen der Farben, der Flagge, des Wappens oder der Hymne der Bundesrepublik Deutschland. Während das Fahnenverbrennen usw. strafbar ist gem. § 90 a Abs. 2 StGB, geht es hier um einen Vorgang, der auch "geistig" begangen werden kann, also durch bildliche Darstellung, Singen einer verhunzten Hymne usw. Das OLG Frankfurt am Main hat z. B. einmal eine bildliche Darstellung für strafbar gehalten, bei der (nur auf der Abbildung) jemand auf die Deutschlandfahne urinierte. Das Zerreißen der Fahne auf einer T-Shirt-Abbildung ist zwar nicht so schlimm, könnte aber je nach Staatsanwalt bzw. Strafrichter auch in diese Richtung gehen. |
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