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Fehlbelegungsabgabe - pauschaler Steuerabzug bei Einkommensberechnung

Dies ist eine Diskussion zu Fehlbelegungsabgabe - pauschaler Steuerabzug bei Einkommensberechnung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 13.12.2009, 13:08
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Fehlbelegungsabgabe - pauschaler Steuerabzug bei Einkommensberechnung

Liebe Nutzer des Juraforums.

U. a. auch in Hessen besteht für öffentlich geförderten Wohnraum die Pflicht zur Zahlung einer sog. Fehlbelegungsabgabe/Ausgleichszahlung, sofern das Einkommen der Bewohner bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet.

Die Regelungen bezüglich der Höhe dieser Einkommensgrenzen finden sich im Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG). In diesem Gesetz wird auch beschrieben, wie das Jahreseinkommen der Mieter solcher Sozialwohnungen zu ermitteln ist.

In § 23 des Gesetzes heißt es, dass vom Jahreseinkommen pauschal je 10 Prozent für die Leistung von Kranken-/Pflegeversicherungs-, Rentenversicherungsbeiträgen und Steuern in Abzug zu bringen sind (pauschal also 30 Prozent).

Die Ermittlung des tatsächlichen Jahreseinkommens ist somit unmöglich.

Verstößt die Regelung über einen solchen pauschalen Abzug gegen das Grundgesetz?

Vielen Dank für Eure Mithilfe.
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