Dies ist eine Diskussion zu Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit ich bin derzeit im 3. Semester und versuche mich gerade an meinem kleinen Schein im öffentlichen Recht. Ich bin leider kein Spezialist auf diesem Gebiet, wodurch mir diese Hausarbeit besonders schwer fällt. Ich würde mich freuen, wenn ich ein Hilfe bekommen könnte. Sachverhalt: Durch Unruhen in Lybien stecken dort einige deutsche Zivilisten fest. Die Regierung beschließt jene mit einer 20 Feld- und Fallschirmjägern mit Flugzeugen zu evakuieren. Hierfür holen sie sich keinen Beschluss im Parlament, kündigen es jedoch ein Tag vorher im Bundestag an. Bei jener Mission passiert nichts und es läuft alles glatt über die Bühne. Die Opposition fühlt sich jedoch in ihren Rechten verletzt. Die Regierung sei verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, vor der Entsendung einen Beschluss des Bundestages herbeizuführen. Zudem sei eine Evakuierung deutscher Staatsan-gehöriger im Ausland durch die Bundeswehr im Grundgesetz nicht vorgesehen und daher verfassungswidrig. Der Bundestag sei somit nicht nur in seinem Recht als verfassungsändern-der Gesetzgeber, sondern auch in seinem Recht aus Art. 87a Abs. 2 GG, jedenfalls aber in seinem auf den Einsatz der Streitkräfte bezogenen Mitwirkungsrecht verletzt. O gibt deshalb am 15.7.2011 ein Rechtsgutachten in Auftrag, ob eine Klage gegen den Beschluss der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolgsaussichten hat, mit der sie die „Verfassungsmäßigkeit des ganzen Vorgangs“ geklärt sehen will. Ich hoffe, dass war nicht zu viel zu lesen. Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, was für § ich alle prüfen muss. Es wird ja bereits auf den Art. 87a II hingewiesen, dort gibt es auch einen Rechtsstreit, dass dies nicht für ausländische Einsätze gilt. Aber was muss ich noch beachten? Mfg. Marte |
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| AW: Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit Hallo Marte, ich schreib diese Semesterferien genau die selbe Hausarbeit. Vielleicht können wir uns hier oder auch per Email austauschen. Zu der Begründetheit: Art. 87 a Abs II sonst bin ich mir unsicher! Das Mitwirkungsrecht des Bundestags wird genauer in Art. 38 GG geregelt. Kann mir vorstellen, dass man das Initiativrecht der Regierungansprechen sollte, Art. 35 Abs. 3 S. 2, -> Art. 45 a, Art. 45 b, -> Art. 87 a Abs I Satz 2 Abs 4 und ARt. 115 a Abs II GG. Wie weit bis du denn bisher gekommen. Ich hab mir jetzt die BVerfG entscheide 90 und 121 geholt sowie eine Schrift zum Außenverfassungsrecht was sich eingehend mit dem Begriff des EInsatzes etc. beschäftigt. mein Frage, wie strukturier ich die begründetheit am besten, und wie die einzelnen Artikle. mit den Schranken, eröffnung des schutzbereiches. MFG Dan |
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| AW: Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit na da sitzen ja noch mehr leute dran, die genau die gleichen probleme haben ich bin gerade bei der begründetheit angekommen, habe auch keinen plan, wie ich diese aufbauen soll, wollte jetzt erstmal die verfassungsmäßigkeit (formell/materiell) des Einsatzes prüfen, habe aber keine ahnung wie ich das machen soll ^^ wenn ihr weitergekommen seid könnt ihr ja mal bescheid sagen liebe grüße |
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| AW: Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit hey ich habe auch dasselbe problem! habe alles bis auf die begründetheit geprüft,habe allerdings keine ahnung wie ich bei der formellen und materiellen verfassungsmäßigkeit vorgehen soll. falls interesse besteht könnten wir uns doch treffen und ,,direkt,,über die HA diskutieren,würde sinn machen!also falls interesse dann einfachantworten cioa |
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| AW: Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit Hallo, wie stellst du es dir vor, soll ich einfach mal durch halb deutschland fahren ? ![]() ... oder kommt ihr alles aus marburg, kann ich mir ja kaum vorstellen ![]() lg |
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| AW: Evakuierung mit Hilfe der Bundeswehr - Hausarbeit hmm, also ich habe ja keine ahnung woher die anderen kommen, aber ich komme aus marburg,also falls du interesse hast könnten wir uns doch in der mensa am erlenring oder so treffen????? also falls du lust hast,könnten wir uns doch die wo noch treffen und über lösungsmöglichkeiten diskutieren???? lg |
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