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Erforderlichkeitsklausel

Dies ist eine Diskussion zu Erforderlichkeitsklausel innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 09:36
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Question Erforderlichkeitsklausel

Hallo miteinander,

kann mir jemand sagen, wie man die erforderlichkeitsklausel von art. 72 II GG anwendet oder prüft?
Ich hätte ein Embryonenschutzgesetz anzubieten, was ja in den Bereich von Art. 74 I Nr. 26 Alt. 2 GG fällt und somit der Erforderlichkeitsklausel aus Art. 72 II GG unterliegt.
Was genau muss ich hierbei denn prüfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 10:01
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AW: Erforderlichkeitsklausel

Naja es steht in der Norm drin was du nacheinander zu prüfen hast : wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

Dabei ist zu beachten dass die Voraussetzungen jeweils restriktiv anzuwenden sind und nur in Einzelfällen zulässig sein dürfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 10:17
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AW: Erforderlichkeitsklausel

Und was könnte da bei einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes gegeben sein?
In meinem Sachverhalt steht, dass das Gesetz eine neue Regelung beinhaltet, die eine PID unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Grund für die Verabschiedung dieses Gesetzes war ein BGH-Urteil; in diesem Urteil wurde eine Strafbarkeit bezüglich einer vorgenommenen PID abgelehnt.
Dann könnte man doch sagen, es geht darum, Rechtseinheit zu schaffen? Denn Rechtssicherheit ist ja auch das primäre Ziel gewesen?
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