Dies ist eine Diskussion zu Eintrittspreise abhängig vom Wohnort innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Eintrittspreise abhängig vom Wohnort vorab möchte ich mich entschuldigen falls diese Frage in der falschen Kategorie ist. Ist es zulässig, ein Hallenbad der Gemeinde A. Gemeindeangehörigen geringere Eintrittspreise abverlangt als solchen die nicht aus Gemeinde A kommen? Ist hier ein Fall von Ungleichbehandlung auf Grund der Herkunft gegeben oder besteht ein solches Recht? Viele Grüße Duffyduck |
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| AW: Eintrittspreise abhängig vom Wohnort Ich würde sagen, ja es ist zulässig. Nach Art. 21 GO sind alle Gemeindeangehörigen berechtigt öffentliche Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Gem. Art. 8 KAG ist es den Gemeinden erlaubt dafür eine Benutzungsgebühr zu erheben. Nach Art. 8 IV KAG sind die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche einrichtung benutzen. Dabei können sonstige Merkmale berücksichtigt werden. Soweit nicht Gemeindeangehörige das Schwimmbad nutzen wollen ist das ein Grund um eine höhere Gebühr zu verlangen. M.A. !! |
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| AW: Eintrittspreise abhängig vom Wohnort Zitat:
Eine Berücksichtigung des Merkmals "Gemeindezugehörigkeit" ist bei der Bemessung der Gebühren für die Nutzung des Gemeinde-Hallenbads wohl nicht durch öffentliche Belange zu rechtfertigen. Zitat:
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| AW: Eintrittspreise abhängig vom Wohnort Ich würde sagen das ich eine Ermäßigung jedem anbieten kann, dem ich will. Geburtstagskinder zahlen ja auch meist weniger oder nix oder Behinderte zahlen ab einem bestimmten GdB weniger.
__________________ Zitat:
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