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Eingriff in die Pressefreiheit

Dies ist eine Diskussion zu Eingriff in die Pressefreiheit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 05.08.2010, 17:18
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Eingriff in die Pressefreiheit

Ich habe bezüglich des Art. 5 I 2 GG eine wichtige Frage. Wenn ich im Zuge einer Verfassungsbeschwerde die Pressefreiheit prüfen müsste wie würde ich da vorgehen und was wäre als Eingriff zu sehen.
Hier mal eine fiktive Fallkonstellation:
Verlag Y benutzt für die Informationsbeschaffung für das von ihr hergestellte Presseerzeugnis ein Mittel was von der Behörde X verboten wurde. Die Behörde stellt aber ein anderes Mittel zur Verfügung wonach der Verlag Y immer noch genug Informationen sammeln kann. Wäre diese Tätigkeit (Verwaltungsakt der Behörde X) schon ein Eingriff in die Pressefreiheit?
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Alt 07.08.2010, 12:43
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AW: Eingriff in die Pressefreiheit

Eingriff in die Pressefreiheit liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschränkungen sich gegen eine Meinung als solche richten. Wird aber nur eine Art und Weise der Verbreitung, Veröffentlichung oder Beschaffung verboten oder beeinträchtigt kann es schon an einen Eingriff fehlen.
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