Dies ist eine Diskussion zu Eingriff in die Pressefreiheit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Eingriff in die Pressefreiheit Hier mal eine fiktive Fallkonstellation: Verlag Y benutzt für die Informationsbeschaffung für das von ihr hergestellte Presseerzeugnis ein Mittel was von der Behörde X verboten wurde. Die Behörde stellt aber ein anderes Mittel zur Verfügung wonach der Verlag Y immer noch genug Informationen sammeln kann. Wäre diese Tätigkeit (Verwaltungsakt der Behörde X) schon ein Eingriff in die Pressefreiheit? |
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| AW: Eingriff in die Pressefreiheit Eingriff in die Pressefreiheit liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschränkungen sich gegen eine Meinung als solche richten. Wird aber nur eine Art und Weise der Verbreitung, Veröffentlichung oder Beschaffung verboten oder beeinträchtigt kann es schon an einen Eingriff fehlen. |
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