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EILT:Verf.beschw.: Prozessfähigkeit Minderjähriger+Selbstbetroffneheit jur. Personen

Dies ist eine Diskussion zu EILT:Verf.beschw.: Prozessfähigkeit Minderjähriger+Selbstbetroffneheit jur. Personen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 28.05.2009, 16:51
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EILT:Verf.beschw.: Prozessfähigkeit Minderjähriger+Selbstbetroffneheit jur. Personen

bei der Prozessfähigkeit in der Verfassungsbeschwerde, die an die Grundrechtsmündigkeit anknüpft werden ja 2 Standpunkte vertreten:
A. gleitende Altersgrenze, Abstellen auf individuelle Einsichtsfähigkeit
B. starre Altersgrenze, an einfache Gesetzte angelehn (z.B. Geschäftsfähigkeit im BGB)

Frage: 1. geht die 2. Theorie dann davon aus, dass wenn keine speziellere Regelung da ist (z.B. 14 Jahre bezügl. Art. 4), man in Anlehnung an die Geschäftsfähigkeit erst ab 18 prozessfähig ist auch in der Verfassungsbeschwerde(oder spielt, da da die 7 Jahresgrenze der beschränkten Geschäftsfähigkeit auch eine Rolle.)

2. Wie entscheide ich einen Streit zwischen den Theorien, wenn sie im Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ich habe in meinem Lehrbuch (Epping) nur das Problem beschrieben gefunden, aber keine Lösung/Argumente dafür.

3.andere Frage: kann der ADAC gegen ein Tempolimit- gesetz Verfassungsbeschwerde erheben. Problem: Beschwerdebefugnis, Selbstbetroffenheit. Jedes einzelne Mitglied des ADAC ist natürlich betroffen, aber der Verein als ganzes? Wäre das nicht vielmehr hier ein Fall der Prozesstandschaft für die Mitglieder, die es ja nich geben darf in der Verfassungsbeschwerde.

DANKE!!!!!
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