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Eigentumsrecht = Freiheitsrecht ?

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumsrecht = Freiheitsrecht ? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 10.04.2007, 11:40
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Eigentumsrecht = Freiheitsrecht ?

Stellt das Recht auf Eigentum aus Art. 14 GG ein Freiheitsrecht dar ? Immerhin dient es der Verwirklichung menschlicher Freiheit. Oder ist das Recht auf Eigentum ein Eigentumsrecht und in bei der klassische n Unterscheidung zwischen Freiheits - und Gleichheitsrechten nicht einzuordnen ?

MfG
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Alt 10.04.2007, 11:51
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AW: Eigentumsrecht = Freiheitsrecht ?

Das Grundrecht auf Eigentum ist ein Freiheitsgrundrecht. Es statuiert die Freiheit, eine absolute vermögenswerte Rechtsposition innehaben zu können (ganz kurz dargestellt).

Die Jana
__________________
fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 12:34
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AW: Eigentumsrecht = Freiheitsrecht ?

Soll heißen, ich "zocke" dadurch, daß ich Eigentum erwerbe diejenigen ab, die das nicht tun? Sorry, aber so ein fastfunktionierender Quasikommunismus war noch nie ein Gedanke, mit dem ich mich anfreunden konnte.
Thema verfehlt, Herr Goldbart.

Darüber hinaus würde ich mir wünschen, Du würdest mit Deiner Robin-Hood-Mentalität in Deinem eigens dafür eingerichteten Thread bleiben, und nicht diejenigen, die eine ernsthafte Frage stellen, quer durch's Forum mit Polemik überziehen.

Die Jana
__________________
fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
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