Dies ist eine Diskussion zu Durch Anhörungsrüge VB-Fristaufschub? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Durch Anhörungsrüge VB-Fristaufschub? sitze momentan an einem fiktiven Fall in welchem einer Person durch ein OLG die Führungsaufsicht (§68 StGB) auferlegt wurde und eine Weisung erteilt wird, die objektiv rechtswidrig ist. Bevor die Weisung allerdings erteilt wurde, nahm die betroffene Person zu der Weisung Stellung und betonte, dass die Weisung sie in ihren Grundrechten verletzen würde (Anmerkung: Die Verletzung ist sehr eindeutig.) Dennoch erteilt das OLG ihr die Weisung. Zunächst legt die betroffene Person dagegen Anhörungsrüge ein, begründet diese aber falsch (sagt selbst, dass es ihr darum geht die juristisch fehlerhafte Entscheidung des Gerichts zu korrigieren und nicht direkt rechtliches Gehör zu erhalten.). In Folge dessen lehnt das OLG die Gehörsrüge als unzulässig ab. Jetzt, da das Urteil des OLGs nicht weiter anfechtbar ist, legt die betroffene Person VB gegen die Erteilung der Weisung ein. Allerdings ist seit der Erteilung der Weisung wegen dem "Zwischenspiel" mit der Anhörungsrüge mehr als 1 Monat vergangen. Somit wäre zunächst einmal die Frist für die VB nicht gewahrt. Meine Frage(n) lautet nun, ob sich die Frist durch das Einlegen der Anhörungsrüge verschiebt? (nämlich zum Zeitpunkt des Erhalts des Bescheids, dass die Anhörungsrüge unzulässig sei + 1 Monat) Muss/kann die betroffene Person VB auch gegen die Unzulässigkeitserklärung der Anhörungsrüge durch das OLG einlegen? (Immerhin wurde tatsächlich nicht auf ihre Einwände vor der Weisung eingegangen, denn sonst hätte das OLG den Grundrechtsverstoß erkennen müssen, so wäre die Frist ja auch eingehalten) Entschuldigt die schlechten Formulierungen. Bin noch neu im Gewerbe. Beste Grüße |
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