Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft bei EU-Ausländern möglich ? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Doppelte Staatsbürgerschaft bei EU-Ausländern möglich ? kann ein grieche (griechische staatsbuergerschaft ) der in deutschland geboren und auch aufgewachsen ist eine zweite staatsbuergerschaft annehmen ? laut anderen foren kann die griechische staatsangehoerigkeit nur durch tod abgelegt werden .... kann aber zusaetzlich auch die deutsche beantragt werden ? danke im vorraus =) MfG |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft bei EU-Ausländern möglich ? Ich weiß nicht wie es im griechischen Recht ist, aber das deutsche Recht lässt mehrere Staatsangehöigkeiten zu, sofern es nicht möglich ist die alte abzulegen. Bei EU-Ausländern besteht da - glaube ich zumindest mal - zudem auch noch eine spezielle Regelung. Werde ich ggf. später mal genauer drüber schauen, kann es jetzt aber schon zu 95% Sicherheit sagen. Edit: Sehen sie hier: http://www.eu-info.de/eu-familienrec...chaft-eu/7505/
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft bei EU-Ausländern möglich ? Beantragen kann man alles, ob man es bekommt, ist eine ganz andere Frage. Den Erwerb einer Staatsbürgerschaft auf Antrag nennt man auch Einbürgerung. Für die deutsche Staatsbürgerschaft ist das geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz. Danach sind für die Einbürgerung eine ganze Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, so unter anderem: - langjähriger (natürlich legaler) Inlandsaufenthalt, - unbeschränktes Aufenthaltsrecht, - ausreichende Deutschkenntnisse - Straffreiheit, - keine Sozialhilfe, - Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, - und einiges mehr. Natürlich gibt es dabei auch einige Ausnahmen, so müssen z.B. EU-Bürger und Schweizer die alte Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.
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