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Dienstausweis auf Verlangen

Dies ist eine Diskussion zu Dienstausweis auf Verlangen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 18.05.2011, 22:44
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Dienstausweis auf Verlangen

Frau Müller muss zum Amt und stellt sich die Frage, darf Sie den Dienstausweis des Mitarbeiters des Amtesverlangen? Welceh Rechtsgrundlage gibt es dafür?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 21:23
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AW: Dienstausweis auf Verlangen

Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
Frau Müller muss zum Amt und stellt sich die Frage, darf Sie den Dienstausweis des Mitarbeiters des Amtes verlangen? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
""Darf sie ?""... oh man - Welch Frage Natürlich muss sich jedwedes "BRD"-Personal, welches auch noch vorgibt "Amtsrechtlich" zu handeln, auf verlangen ausweisen.
Tuen die Personen das nicht, bzw. verweigern sich diesem begehren, braucht ebenso natürlich Niemand deren Weisungen folge zu leisten. -(Logisch -da könnte ja sonst Jeder kommen...)
Der Vorgang sollte aber entweder durch schriftliche Bestätigung, Zeugen, oder per (Handy)-Video, beweiskräftig festgehalten werden.
Die Rechtsgrundlagen dafür sind allein schon angesichts des der Logik folgenden gesunden Menschenverstandes, eigentlich irrelevant. Aber es gibt bestimmt welche... Habe die aber deshalb nicht weiter recherchiert.

Wir wissen doch alle, welcher Couleur diese Art regionale ""Amtspersonen"" sind, die meinen, sich nicht ausweisen zu müssen! Die hießen früher z.B. mal "SA", "SS", später dann "Staatsschutz", bzw. "Verfassungsschutz", "Stasi" etc...

Heute sind es vor allem Richter und Staatsanwälte, die meinen, sich nicht ausweisen zu müssen -und die pustet man, wenns denn sein muss, einfach mal an die Wand. - Da bleiben dann nur noch "schmutzig braune Flecken".

An sonsten regel ich z.B. morgen an einer Hauptkreuzung in Köln den Verhehr -und wenn mich jemand nach meinem Dienstausweis fragt, bekommt der nur ein lächeln und den berühmten Finger ! Alles klar...?!


Passend dazu: C.F. v. Weizsäcker sagte; -
der Deutsche ist: absolut obrigkeitshörig, des Denkens entwöhnt, typische Befehlsempfänger, ein Held vor dem Feind, aber ein totaler Mangel an Zivilcourage! Der typische Deutsche verteidigt sich erst dann, wenn er nichts mehr hat, was sich zu verteidigen lohnt. Wenn er aber aus seinem Schlaf erwacht, dann schlägt er in blindem Zorn alles kurz und klein - auch das, was ihm noch helfen könnte.
---

zssss - manche Leute können Fragen fragen...


Geändert von Jurafist (19.05.2011 um 21:52 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 02:00
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AW: Dienstausweis auf Verlangen

Zitat:
Zitat von Jurafist Beitrag anzeigen
""Darf sie ?""... oh man - Welch Frage Natürlich muss sich jedwedes "BRD"-Personal, welches auch noch vorgibt "Amtsrechtlich" zu handeln, auf verlangen ausweisen. ...
Na sischa dat. Und wenn auf dem Ausweis nicht "Doitsches Reich" drauf steht, ist das Teil ja mal per se total ungültig, weil ja jeder weiß, dass es die "BRD" sowieso gar nicht gibt, weil das Grundgesetz schon mal sowieso gar keine Verfassung und überdies sowieso insgesamt ungültig ist, weil wegen Artikel dingsbums und überhaupt.

Wieder mal ein neuer Thread für die Reichskasper, na toll!


Frage an TE: Wieso kommt Frau Müller überhaupt auf die Idee, dass in dem Büro des Amts, welches sie aus welchen Gründen auch immer, aufsucht, jemand sizten könnte, der dazu gar nicht berechtigt ist?
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Alt 24.05.2011, 13:40
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AW: Dienstausweis auf Verlangen

Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
Frau Müller muss zum Amt und stellt sich die Frage, darf Sie den Dienstausweis des Mitarbeiters des Amtesverlangen?
Nein.

Zitat:
Welceh Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Keine.

Aus dem Umstand, daß der Mitarbeiter an der vorgesehenen Stelle in der Behörde usw. sitzt, ergibt sich klar, daß es sich um den zuständigen Mitarbeiter handelt.

Im übrigen: "Dienstausweise" besitzen nur Behördenmitarbeiter, die im Außendienst tätig sind. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle, der in seinem Büro in der Straßenverkehrsbehörde sitzt, könnte sich überhaupt nicht ausweisen - er hat gar keinen Ausweis. Wozu sollte er auch einen haben?

(Eine andere Sache ist es, daß heute viele Behördenmitarbeiter Namensschilder an der Kleidung tragen. Das sind aber keine "Dienstausweise".)

Treten Behördenmitarbeiter "draußen" auf, außerhalb der Behördengebäude, brauchen sie selbstverständlich einen Dienstausweis - woher sollte der Bürger sonst auch wissen, daß sie "echt" sind.

Polizeibeamte in Uniform müssen sich nicht ausweisen, da reicht die Uniform als Dienstausweis. (Was zugegeben unbefriedigend sein kann, wenn man an "falsche Polizisten" denkt.) Der Bürger hat aber immer die Möglichkeit, 110 anzurufen und im Zweifelsfall sich die Echtheit eines uniformierten Polizisten bestätigen zu lassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:45
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AW: Dienstausweis auf Verlangen

Zitat:
Zitat von Mitleser Beitrag anzeigen
Frage an TE: Wieso kommt Frau Müller überhaupt auf die Idee, dass in dem Büro des Amts, welches sie aus welchen Gründen auch immer, aufsucht, jemand sizten könnte, der dazu gar nicht berechtigt ist?
Man hat schon Pferde kotzen sehen - und nicht in jeder Behörde werden die grundlegen Sicherheitsmaßnahmen beachtet.

Ich hätte z.B. einmal vor einiger Zeit mühelos vom Schreibtisch eines Sachbearbeiters in einer Straßenverkehrsbehörde mehrere Führerscheine fremder Leute einstecken können - die lagen einfach auf dem Schreibtisch, und der Mitarbeiter verließ für ca. 2 Minuten sein Büro und ich war allein mit seinem Schreibtisch.

Von daher finde ich es schon eine sehr gute Idee, daß Behördenmitarbeiter in den Räumen ihrer Behörden einen "Hausausweis" mit Lichtbild und Namen tragen, als eine Art erweitertes Namensschild. Den kann man dann auch gleich für die Stempeluhr, die Mitarbeitertiefgarage usw. nutzen.

In sicherheitsrelevanten Bereichen läuft z.B. auch niemand ohne sichtbaren Ausweis herum - allein schon, damit die Kollegen sehen können, daß der vermeintliche Kollege auch wirklich ein echter ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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