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Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Dies ist eine Diskussion zu Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 19.07.2009, 17:31
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Post Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht


Es wurde bzw. wird viel über dieses Thema diskutiert. Ich bin jedoch vor kurzem auf diese ausführliche Darstellung von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht gestoßen. Für mich als Laien ist es eine Bewertung der Abhandlung schwer möglich. Ich wurde mich daher sehr über ihre konstruktiven Meinungen zu diesem Thema freuen und bitte sie, von den Folgen, die sich aus der Bewahrheitung der These ableiten würden, abzusehn.


Vielen Dank
unkrautEx
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 17:41
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Der Beitrag dieses - mittlerweile verstorbenen - rechtsextremen Fachhochschullehrers ist eine extreme Mindermeinung, die von der übrigen juristischen Welt nicht geteilt wird. Staats- und völkerrechtlich krankt sie an vielen Punkten und ist auch sonst nicht sonderlich ernstzunehmen.
Es kann kein erstnhafter Zweifel bestehen, dass die Bundesrepublik nach dem Beitritt der DDR zum Bundesgebiet alleiniger Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, bzw. mit diesem identisch ist. Ein daneben existierendes Deutsches Reich gibt es nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 22:44
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Wobei ich denke, dass man dieses Gerücht oder wie auch immer man es bezeichnen mag, wohl erst verschwindet, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass sich das Urteil von 1973 sich nur auf das "unvereinigte" Deutschland vor 1991 bezieht.


Mit Freundlichen Grüßen
unkrautEx
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 23:45
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Die Klientel, um die es hier geht, lässt sich argumenativ nicht überzeugen. Das sind überwiegend Menschen mit massiven psychischen Problemen, Betrüger und gescheiterte Existenzen, die sich - etwa zur Abwendung einer Freiheitsstrafe/Zwangsvollstreckung - an jeden Strohhalm klammern.
Daher würde eine solche "Feststellung" nichts bringen.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 07:23
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Zitat:
und ist auch sonst nicht sonderlich ernstzunehmen.
Mal wieder eine Clown-typische Antwort

Zitat:
Es kann kein erstnhafter Zweifel bestehen, dass die Bundesrepublik nach dem Beitritt der DDR zum Bundesgebiet alleiniger Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, bzw. mit diesem identisch ist.
Wieder mal völlig falsch, denn die BRD ist NICHT und war auch NIE Rechtsnachfolger des Deutsches Reiches, vgl. BVerfG Urteil vom 31.7.1973 und sogar noch 1975 wiederholt bestätigt worden vom BVerfG
__________________
Das hier Geschriebene stellt lediglich meine Meinung auf fiktive Beiträge und Fragestellungen dar aber keine Vorschläge und keine Rechtberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Richtigkeit.
Dazu aus den Forenregeln:
Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive (Fiktion = lat. fictio, "Erdichtung", vgl. hierzu wikipedia Eintrag: Fiktion) Beiträge und Fragestellungen.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 15:27
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Zitat:
Zitat von Nilem
Wieder mal völlig falsch, denn die BRD ist NICHT und war auch NIE Rechtsnachfolger des Deutsches Reiches, vgl. BVerfG Urteil vom 31.7.1973 und sogar noch 1975 wiederholt bestätigt worden vom BVerfG
Lern lesen, ich schrieb, entweder ist es identisch oder Rechtsnachfolger. Das BVerfG neigt letzterer Auffassung zu. Der Streit ist aber ein Glasperlenspiel.

Willst du wieder mal mit Gewalt deine Unfähigkeit unter Beweis stellen?
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  #7 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 15:53
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Du hast Recht, ich habe mich vertan (im ursprünglichen Text von mir war die Aufzählung noch genau andersrum - den Rest meines Textes habe ich vergessen anzupassen). Das BVerfG neigt wie die fast allgemeine Auffassung in der Staatsrechtswissenschaft der Identitätstheorie zu. Die BRD ist mit dem deutschen Reich identisch.

Danke für den Hinweis.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 16:04
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Zitat:
Zitat von Goldbart
Warum dann eine andere Flagge und Gebietsfläche?
Weil völkerrechtliche Subjektsidentität nicht an Gebiets- und Flaggenidentität hängt. Das ist der Punkt, den die Reichs*****en nicht kapieren.
Die USA sind immer noch die selben wie 1776, obwohl sie ihr Gebiet ausgedehnt und ihre Flagge bei jeder Aufnahme eines neuen Bundesstaates geändert haben.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 16:25
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Zitat:
Zitat von Goldbart
Die US-Flagge blieb ansich dieselbe, sie wurde nur aufgrund der (beibehaltenen!) Eigenschaft "so viele Sterne wie Staaten" aufdatiert.
Es würde aber auch keinen Unterschied machen, ob die USA nun eine pinke Mickey-Maus-Flagge hätten. Die Flagge ist, um es mal salopp auszudrücken, ziemlich Wumpe für die Subjektsidentität.

Zitat:
Und beim Gebiet ist es schon ein Unterschied, ob es sich um eine selbst vollzogene Erweiterung oder eine von anderen Ländern aufgedrückte Gebietsabnahme aufgrund von juristisch (gemäss obenzitiertem Text) fragwürdigen Grundlagen handelt.
Nein, ist es nicht. Zumal die ehemaligen deutschen Ostgebiete spätestens 1990 abgetreten wurden. Es handelt sich daher eben nicht um eine "Gebietsabnahme".
Aber selbst wennn: dann könnte die Verbindlichkeit der "Gebietsabnahme" streitig sein (im Fall der ehemaligen Ostgebiete ist sie es nicht), daran dass die "Gebietsabnahme" das Völkerrechtssubjekt als solches unberührt gelassen hat, würde aber kein Zweifel bestehen.
So hat sich an Polen als Völkerrechtssubjekt auch nichts dadurch geändert, dass es ein paar hundert Kilometer nach Westen verschoben wurde.

Zitat:
Es ist einfach nicht einleuchtend, warum die BRD mit so etwas schlimmem wie dem 3.Reich identisch sein soll... es wurde doch immer der Neubeginn, das Anderssein und Bruch mit der Vergangenheit betont...
Richtig. Das wurde aber auch 1918 betont. Ohne dass aber irgendjemand zweifeln würde, dass die erste deutsche Republik völkerrechtlich identisch mit dem Kaiserreich ist. Völkerrechtliche Identität schließt ja politische Wendungen gerade nicht aus, du argumentierst hier gefühlig ohne jede juristische Grundlage.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 16:40
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AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht

Zitat:
Zitat von Goldbart
Könnte das mal bitte jemand tun?
Im Rahmen einer rechtmäßigen Besatzungsherrschaft ließe sich so einiges tun. Du vergisst im übrigen, dass die Gebietsabtretungen durch demokratisch legitimierte deutsche Organe erfolgte und dass die Bundesflagge durch das Grundgesetz festgelegt wurde.

Ansonsten vermischst du wie üblich die Frage der Wirksamkeit div. Rechtsakte mit der Identität des deutschen Reichs mit der BRD. Das hat nichts miteinander zu tun.
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