Dies ist eine Diskussion zu Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Es wurde bzw. wird viel über dieses Thema diskutiert. Ich bin jedoch vor kurzem auf diese ausführliche Darstellung von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht gestoßen. Für mich als Laien ist es eine Bewertung der Abhandlung schwer möglich. Ich wurde mich daher sehr über ihre konstruktiven Meinungen zu diesem Thema freuen und bitte sie, von den Folgen, die sich aus der Bewahrheitung der These ableiten würden, abzusehn. Vielen Dank unkrautEx |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Der Beitrag dieses - mittlerweile verstorbenen - rechtsextremen Fachhochschullehrers ist eine extreme Mindermeinung, die von der übrigen juristischen Welt nicht geteilt wird. Staats- und völkerrechtlich krankt sie an vielen Punkten und ist auch sonst nicht sonderlich ernstzunehmen. Es kann kein erstnhafter Zweifel bestehen, dass die Bundesrepublik nach dem Beitritt der DDR zum Bundesgebiet alleiniger Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, bzw. mit diesem identisch ist. Ein daneben existierendes Deutsches Reich gibt es nicht. |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Wobei ich denke, dass man dieses Gerücht oder wie auch immer man es bezeichnen mag, wohl erst verschwindet, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass sich das Urteil von 1973 sich nur auf das "unvereinigte" Deutschland vor 1991 bezieht. Mit Freundlichen Grüßen unkrautEx |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Die Klientel, um die es hier geht, lässt sich argumenativ nicht überzeugen. Das sind überwiegend Menschen mit massiven psychischen Problemen, Betrüger und gescheiterte Existenzen, die sich - etwa zur Abwendung einer Freiheitsstrafe/Zwangsvollstreckung - an jeden Strohhalm klammern. Daher würde eine solche "Feststellung" nichts bringen. |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Zitat:
Zitat:
__________________ Das hier Geschriebene stellt lediglich meine Meinung auf fiktive Beiträge und Fragestellungen dar aber keine Vorschläge und keine Rechtberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Richtigkeit. Dazu aus den Forenregeln: Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive (Fiktion = lat. fictio, "Erdichtung", vgl. hierzu wikipedia Eintrag: Fiktion) Beiträge und Fragestellungen. |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Zitat:
Willst du wieder mal mit Gewalt deine Unfähigkeit unter Beweis stellen? |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Du hast Recht, ich habe mich vertan (im ursprünglichen Text von mir war die Aufzählung noch genau andersrum - den Rest meines Textes habe ich vergessen anzupassen). Das BVerfG neigt wie die fast allgemeine Auffassung in der Staatsrechtswissenschaft der Identitätstheorie zu. Die BRD ist mit dem deutschen Reich identisch. Danke für den Hinweis. |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Zitat:
Die USA sind immer noch die selben wie 1776, obwohl sie ihr Gebiet ausgedehnt und ihre Flagge bei jeder Aufnahme eines neuen Bundesstaates geändert haben. |
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Zitat:
Zitat:
Aber selbst wennn: dann könnte die Verbindlichkeit der "Gebietsabnahme" streitig sein (im Fall der ehemaligen Ostgebiete ist sie es nicht), daran dass die "Gebietsabnahme" das Völkerrechtssubjekt als solches unberührt gelassen hat, würde aber kein Zweifel bestehen. So hat sich an Polen als Völkerrechtssubjekt auch nichts dadurch geändert, dass es ein paar hundert Kilometer nach Westen verschoben wurde. Zitat:
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| AW: Deutschland und das Deutsche Reich heute nach dem Öffentlichen Recht Zitat:
Ansonsten vermischst du wie üblich die Frage der Wirksamkeit div. Rechtsakte mit der Identität des deutschen Reichs mit der BRD. Das hat nichts miteinander zu tun. |
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