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Deutsche Staatsangehörigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 19.09.2007, 20:49
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Deutsche Staatsangehörigkeit

Ich habe neulich folgenden Text gelesen:

Zitat:
Die Zuwanderung Selbständiger soll gefördert werden. Auch sie erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mindestens eine Million Euro investieren und mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen.
Was passiert aber, wenn ein Ausländer (z.B. durch Makler) eine Wohnung für 50 000 € in Deutschland erwirbt. Hat er aus diesem Grund trotzdem keinen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis und darf in seine Wohnung nicht einziehen oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 23:21
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AW: Deutsche Staatsangehörigkeit

Den Zuzug regelt das AufenthG; der Zuwanderer soll danach seinen Lebensunterhalt finanzieren können (pauschalisiert!!!). Das sollte demjenigen möglich sein, der 50.000 .- in eine Whg. investiert...innerhalb der EG ist es allerdings einfacher (wieder mal drei Pünktchen einfügen).
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 09:03
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AW: Deutsche Staatsangehörigkeit

Zitat:
Zitat von Defendant
Den Zuzug regelt das AufenthG; der Zuwanderer soll danach seinen Lebensunterhalt finanzieren können (pauschalisiert!!!). Das sollte demjenigen möglich sein, der 50.000 .- in eine Whg. investiert...innerhalb der EG ist es allerdings einfacher (wieder mal drei Pünktchen einfügen).
verstehe ich das richtig?-
wer genüg Geld hat, kann problemlos nach Deutschland kommen. Und nach 7 Jahren kann man die Staatsangehörigkeit erwerben (hier reicht aber das Geld nicht aus, da muss man schon Tests ablegen).
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