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Das BVerfG und die GOBT

Dies ist eine Diskussion zu Das BVerfG und die GOBT innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 04.07.2011, 19:23
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Das BVerfG und die GOBT

Die GOBT ist eine Satzung des Bundestages und damit Innenrecht.
Sie regelt auch die Verabschiedung von Gesetzen, die das GG nur spärlich regelt.
Angenommen ein Gesetzesentwurf wird nur in einer Sitzung besprochen und verabschiedet, obwohl die GOBT drei Lesungen vorschreibt.
Darf dann die Fraktion A, die gerade 5,1% der Bundestagabgeordneten ausmacht,
eine Klage vor dem BVerfG einreichen, weil sie es pflegt in der ersten Lesung nie anwesend zu sein, aber in der zweiten und dritten Lesung gerne ihre Meinung dazu gesagt hätte?

Das BVerfG überprüft doch nur Außenrecht, also das GG.
Das Innenrecht ist Sache des BT und damit kann das BVerfG nur über Anliegen entscheiden, bei denen es auf Normen der GOBT ankommt, wenn diese zugleich einen Verstoß gegen das GG darstellen.
Wie ist es aber im vorliegenden Fall? Das Verfahren ist im GG nicht erwähnt,
eine bestimmte Anzahl von Lesungen ist erst recht nicht im GG geregelt, damit stellt sich mir die Frage, ob die angesprochenen Normen der GOBT eine Konkretisierung des GG darstellen und daher vom BVerfG geprüft werden können oder interessiert das BVerfG die GOBT gar nicht und es schaut nur, was im GG steht?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 01:57
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AW: Das BVerfG und die GOBT

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
Das BVerfG überprüft doch nur Außenrecht, also das GG.
Das BVergG prüft auch Gesetze, Verordnungen und sogar einzelne Verwaltungsakte (wie z.B. ein Demonstrationsverbot oder Auflagen für eine Demonstration) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, außerdem auch Gerichtsurteile.

Zumindest in Hinblick auf Art. 1 bis 20 und 43 bis 48 GG unterliegt auch die GOBT der Kontrolle durch das BVerfG.

"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." (Art.1 Abs.3 GG)

Und sollte die GOBT gegen Bestimmungen aus dem GG-Abschnitt über den Deutschen Bundestag verstoßen, unterläge das natürlich auch der Kontrolle durch die Verfassungsrichter.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 08:46
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AW: Das BVerfG und die GOBT

Das BVerfG hat im Übrigen bereits entschieden, dass die Beratung von Gesetzentwürfen in 3 Lesungen nicht vorgeschrieben ist (vgl.z.B. Jarras/Pieroth, 9. Aufl., Rdn 2 zu Art 77 GG mit weiteren Nachweisen).
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