Dies ist eine Diskussion zu Das BVerfG und die GOBT innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Das BVerfG und die GOBT Sie regelt auch die Verabschiedung von Gesetzen, die das GG nur spärlich regelt. Angenommen ein Gesetzesentwurf wird nur in einer Sitzung besprochen und verabschiedet, obwohl die GOBT drei Lesungen vorschreibt. Darf dann die Fraktion A, die gerade 5,1% der Bundestagabgeordneten ausmacht, eine Klage vor dem BVerfG einreichen, weil sie es pflegt in der ersten Lesung nie anwesend zu sein, aber in der zweiten und dritten Lesung gerne ihre Meinung dazu gesagt hätte? Das BVerfG überprüft doch nur Außenrecht, also das GG. Das Innenrecht ist Sache des BT und damit kann das BVerfG nur über Anliegen entscheiden, bei denen es auf Normen der GOBT ankommt, wenn diese zugleich einen Verstoß gegen das GG darstellen. Wie ist es aber im vorliegenden Fall? Das Verfahren ist im GG nicht erwähnt, eine bestimmte Anzahl von Lesungen ist erst recht nicht im GG geregelt, damit stellt sich mir die Frage, ob die angesprochenen Normen der GOBT eine Konkretisierung des GG darstellen und daher vom BVerfG geprüft werden können oder interessiert das BVerfG die GOBT gar nicht und es schaut nur, was im GG steht? |
| |||
| AW: Das BVerfG und die GOBT Das BVergG prüft auch Gesetze, Verordnungen und sogar einzelne Verwaltungsakte (wie z.B. ein Demonstrationsverbot oder Auflagen für eine Demonstration) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, außerdem auch Gerichtsurteile. Zumindest in Hinblick auf Art. 1 bis 20 und 43 bis 48 GG unterliegt auch die GOBT der Kontrolle durch das BVerfG. "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." (Art.1 Abs.3 GG) Und sollte die GOBT gegen Bestimmungen aus dem GG-Abschnitt über den Deutschen Bundestag verstoßen, unterläge das natürlich auch der Kontrolle durch die Verfassungsrichter.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Das BVerfG und die GOBT Das BVerfG hat im Übrigen bereits entschieden, dass die Beratung von Gesetzentwürfen in 3 Lesungen nicht vorgeschrieben ist (vgl.z.B. Jarras/Pieroth, 9. Aufl., Rdn 2 zu Art 77 GG mit weiteren Nachweisen). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| BVerfG und Vorratsdatenspeicherung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 20.02.2010 22:24 |
| BVerfG: DDR-Renten | Nachrichten: Recht & Gesetz | 05.10.2006 11:14 |
| BVerfG korrigiert sich | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 02.03.2006 17:27 |
| § 39 Gobt | Staats- und Verfassungsrecht | 27.02.2005 13:45 |
| BVerfG zu Alkopops | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 05.08.2004 11:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios