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Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren?

Dies ist eine Diskussion zu Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 20:00
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Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren?

Hallo an alle, ich habe noch eine Frage bzgl. den völkerrechtlichen Verträgen. Darf auch z.B. der Wirtschaftsminister einen völkerrechtlichen Vertrag ratifizieren oder nur der Bundespräsident? Ich finde daszu keine passende Antwort. Danke. P.s.: Meine Frage steht in meinem Buch (ohne Lösung )
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 20:45
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AW: Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren?

http://www.bundespraesident.de/DE/Am...aege-node.html
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-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 21:11
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AW: Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren?

Danke. Aber normalerweise immer er, oder? Das mit der Transformationstheorie hat hier nichts zu suchen oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 12:43
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AW: Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren?

Zitat:
Zitat von ClaraS Beitrag anzeigen
Hallo an alle, ich habe noch eine Frage bzgl. den völkerrechtlichen Verträgen. Darf auch z.B. der Wirtschaftsminister einen völkerrechtlichen Vertrag ratifizieren oder nur der Bundespräsident? Ich finde daszu keine passende Antwort. Danke. P.s.: Meine Frage steht in meinem Buch (ohne Lösung )
Aus eigener Machtvollkommenheit kann kein Minister einen Vertrag ratifizieren, vgl. Art. 59 I GG. Die Abschlusskompetenz darf der BPräs. jedoch delegieren, was in praxi auch häufig geschieht.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 18:05
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AW: Darf nur der Bundespräsident einen Vertrag ratifizieren?

Ok vielen Dank
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