Dies ist eine Diskussion zu BVerfGG verfassungswidrig? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| BVerfGG verfassungswidrig? Hat da schonmal wer was von gehört? Hab den Link leider nicht gespeichert und habs grad über Google nicht direkt finden können. Fands erstaunlich... |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Bei solchen Sachen musst du Jurafist, Hendrik-vZ und andere Mappen fragen. Welches Grundrecht wird denn durch das BVerfGG eingeschränkt? |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Zitat:
hier nun der Link, hilft vielleicht der Diskussionsgrundlage: http://burkhard-lenniger.de/ungultig...dungskompetenz |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Ich hol schonmal einen bequemen Sessel und eine Packung Chips. Noch jemand? ![]() Nur kurz: hier wird wieder auf das Zitiergebot aufgebaut. Die Diskussion hatten wir vor einiger Zeit schon mal in extenso. Zum Warmwerden: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Zitat:
Für die systemkonformen, stromlinienförmigen "Rechtsexperten", deren Meinung sowieso immer schon feststeht, bevor die mal selbst etwas nachlesen und weiter verfolgen, ist das natürlich reine Blasphemie. Also Vorsicht - äußerst dubiose Verschwöhrungstheorien... ![]() Allerdings wurde und wird das Zitiergebot vom BVerfG u.a. Gerichten ohnehin fast völlig ignoriert. ![]() http://zitiergebot.amplify.com/ http://infokrieg.amplify.com/ http://grundrechteforum.de/grundrechteforum/bverfg http://verfassungsbeschwerde.wordpress.com/ http://zitiergebot.org/der-vergessene-rechtsweg/ |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Zitat:
Abs. 1: Nach Eingang des Antrags kann das Bundesverfassungsgericht eine Beschlagnahme oder Durchsuchung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung anordnen. Dies ist lediglich eine Aufgabenzuweisung und keine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht. In der o. a. Vorschrift steht ja ausdrücklich 'nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung' drin. Das Zitiergebot der Grundrechtseinschränkung müßte also folglich in der Strafprozeßordnung (StPO) beinhaltet sein, in welcher ja auch die Ermächtigungsgrundlage für den Grundrechtseingriff zu finden ist. Allerdings handelt es sich bei der StPO um sogen. 'vorkonstitutionelles Recht', so daß dort ein Zitiergebot nicht notwendig ist.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (04.04.2011 um 23:42 Uhr). |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? ok, dem kann ich folgen. weiterer der in der argumentation auf der website zu finden war: der ehemalige §42 sah eine gefängnisstrafe von bis zu 6 monate vor, die das BverfG verhängen konnte. hier hätte doch ebenfalls das zitiergebot befolgt werden müssen. ist allerdings mittlerweile abgeschafft worden. hier in der alten form: http://burkhard-lenniger.de/wp-conte...erfGG_1951.pdf noch ne frage: derjenige der diesen artikel da verfasst hat, zieht die konsequenz, dass sämtliche urteile ohne gesetzliche grundlage ergangen sein. würdet ihr den gleichen schluss ziehen? |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Zitat:
![]() Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Zitat:
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| AW: BVerfGG verfassungswidrig? Zitat:
Wo kein Kläger da kein Richter. |
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