Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

BVerfGG verfassungswidrig?

Dies ist eine Diskussion zu BVerfGG verfassungswidrig? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

Like Tree6Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 19:33
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
BVerfGG verfassungswidrig?

Hab heute bei der Recherche zu meiner Studienarbeit auf einer dubiosen Website die Ansicht gelesen, dass das BVerfG sich nicht auf das BVerfGG stützen dürfte, da das Zitiergebot verletzt würde.
Hat da schonmal wer was von gehört?
Hab den Link leider nicht gespeichert und habs grad über Google nicht direkt finden können.
Fands erstaunlich...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 20:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Bei solchen Sachen musst du Jurafist, Hendrik-vZ und andere Mappen fragen.
Welches Grundrecht wird denn durch das BVerfGG eingeschränkt?
charles0308 likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 21:22
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Bei solchen Sachen musst du Jurafist, Hendrik-vZ und andere Mappen fragen.
Welches Grundrecht wird denn durch das BVerfGG eingeschränkt?
guter einwand und da musst ich grad auch erstmal knobeln. dann ist mir aber wieder eingefallen wie meine suchkombi war und hab die seite gefunden. hier wird argumentiert, dass das BverfG etwa gemäß § 38 Beschlagnahmen und Durchsuchungen durchführen können. Also Eingriffe in die Eigentumgarantie.

hier nun der Link, hilft vielleicht der Diskussionsgrundlage:
http://burkhard-lenniger.de/ungultig...dungskompetenz
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 22:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Ich hol schonmal einen bequemen Sessel und eine Packung Chips. Noch jemand?

Nur kurz: hier wird wieder auf das Zitiergebot aufgebaut. Die Diskussion hatten wir vor einiger Zeit schon mal in extenso. Zum Warmwerden: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 22:47
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 119
Keine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurafist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Zitat:
Zitat von ErrorInPersona Beitrag anzeigen
Hab heute bei der Recherche zu meiner Studienarbeit auf einer dubiosen Website die Ansicht gelesen, dass das BVerfG sich nicht auf das BVerfGG stützen dürfte, da das Zitiergebot verletzt würde.
Hat da schonmal wer was von gehört?
Hab den Link leider nicht gespeichert und habs grad über Google nicht direkt finden können.
Fands erstaunlich...
Meinst Du evtl. dieses o.ä. ?
Für die systemkonformen, stromlinienförmigen "Rechtsexperten", deren Meinung sowieso immer schon feststeht, bevor die mal selbst etwas nachlesen und weiter verfolgen, ist das natürlich reine Blasphemie. Also Vorsicht - äußerst dubiose Verschwöhrungstheorien...

Allerdings wurde und wird das Zitiergebot vom BVerfG u.a. Gerichten ohnehin fast völlig ignoriert.

http://zitiergebot.amplify.com/
http://infokrieg.amplify.com/
http://grundrechteforum.de/grundrechteforum/bverfg
http://verfassungsbeschwerde.wordpress.com/
http://zitiergebot.org/der-vergessene-rechtsweg/
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 22:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Zitat:
Zitat von ErrorInPersona Beitrag anzeigen
hier wird argumentiert, dass das BverfG etwa gemäß § 38 Beschlagnahmen und Durchsuchungen durchführen können. Also Eingriffe in die Eigentumgarantie.
§ 38 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Abs. 1: Nach Eingang des Antrags kann das Bundesverfassungsgericht eine Beschlagnahme oder Durchsuchung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung anordnen.

Dies ist lediglich eine Aufgabenzuweisung und keine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht. In der o. a. Vorschrift steht ja ausdrücklich 'nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung' drin.

Das Zitiergebot der Grundrechtseinschränkung müßte also folglich in der Strafprozeßordnung (StPO) beinhaltet sein, in welcher ja auch die Ermächtigungsgrundlage für den Grundrechtseingriff zu finden ist.

Allerdings handelt es sich bei der StPO um sogen. 'vorkonstitutionelles Recht', so daß dort ein Zitiergebot nicht notwendig ist.
charles0308, Humungus and Brati like this.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (04.04.2011 um 23:42 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 23:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

ok, dem kann ich folgen.
weiterer der in der argumentation auf der website zu finden war:
der ehemalige §42 sah eine gefängnisstrafe von bis zu 6 monate vor, die das BverfG verhängen konnte.
hier hätte doch ebenfalls das zitiergebot befolgt werden müssen.
ist allerdings mittlerweile abgeschafft worden.
hier in der alten form:
http://burkhard-lenniger.de/wp-conte...erfGG_1951.pdf

noch ne frage: derjenige der diesen artikel da verfasst hat, zieht die konsequenz, dass sämtliche urteile ohne gesetzliche grundlage ergangen sein. würdet ihr den gleichen schluss ziehen?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 07:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Zitat:
Zitat von ErrorInPersona Beitrag anzeigen
derjenige der diesen artikel da verfasst hat, zieht die konsequenz, dass sämtliche urteile ohne gesetzliche grundlage ergangen sein.
Hatte ich mir fast schon gedacht...
Zitat:
würdet ihr den gleichen schluss ziehen?
Nein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 09:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Zitat:
Zitat von ErrorInPersona Beitrag anzeigen
noch ne frage: derjenige der diesen artikel da verfasst hat, zieht die konsequenz, dass sämtliche urteile ohne gesetzliche grundlage ergangen sein. würdet ihr den gleichen schluss ziehen?
Das Monopol ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben hat nur das BVerfG (Normverwerfungskompetenz). Solange die Herrschaften das BVerfGG nicht für verfassungswidrig erklären, bleibt alles beim Alten, da auch die Richter an Art. 20 III GG- an das Gesetz gebunden sind.
Humungus likes this.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 09:22
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ErrorInPersona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: BVerfGG verfassungswidrig?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Das Monopol ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben hat nur das BVerfG (Normverwerfungskompetenz). Solange die Herrschaften das BVerfGG nicht für verfassungswidrig erklären, bleibt alles beim Alten, da auch die Richter an Art. 20 III GG- an das Gesetz gebunden sind.
ich hab ja nicht gefragt ob die richter das so gesehen haben, sondern mich hat viel mehr eure meinung interessiert. nach dem motto: wie würdet ihr das als richter entscheiden. der verweis darauf, dass das BVerfG bislang nicht derart geurteilt hat ist mir als Begründung zu billig.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? Nachrichten: Recht & Gesetz 10.09.2008 15:43
Fristablauf nach §93 BVerfGG ? Staats- und Verfassungsrecht 07.08.2008 18:39
ARGEN verfassungswidrig Staats- und Verfassungsrecht 17.07.2008 21:39
Was kommt nach der einstweiligen Anordnung gem. § 32 I BVerfGG?? Öffentliches Recht - Hausarbeiten 08.03.2006 23:12
Ordnungsruf - gleich zum BVerfGG? Staats- und Verfassungsrecht 22.03.2005 19:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Staats- und Verfassungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN