Dies ist eine Diskussion zu Bundesrat ignoriert Gesetzesvorlage innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Bundesrat ignoriert Gesetzesvorlage angenommen der Bundesrat ignoriert eine Gesetzesvorlage, die vom Bundestag beschlossen wurde, vollständig. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Klar ist, dass ein Gesetz also unter keinen Umständen zustande kommt, wenn der Bundesrat nicht ausdrücklich zustimmt. Warum steht aber eigentlich in Art 78 GG Ein vom bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmung, den Antrag gem. Art 77 Ab2. nicht stellt u.s.w. - wenn der Bundesrat die Gesetzesvorlage ignoriert, dann stellt er den Antrag gem Art 77 Abs 2 ja nicht - wieso kommt es dennoch nicht zustande? Schon klar, weil es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, aber rein nach Gesetzeswortlaut kommt es ja auch so zustande? Kommt man mit Auslegung (wenn ja, wie?) dazu, dass ein Gesetz dennoch nicht zustande kommt, obwohl der Bundesrat den Antrag nicht stellt? Danke und vG |
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