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bund länder streit neben abs. normenkontrolle

Dies ist eine Diskussion zu bund länder streit neben abs. normenkontrolle innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 21.02.2011, 14:49
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bund länder streit neben abs. normenkontrolle

hallo,

ich stelle mir grad die frage, in wie weit der bund-länder-streit neben der abstrakten normenkontrolle stehen kann..

in meinem fäll bemängelt eine landesregierung, dass ein gesetz, dass ihrer meinung zustimmungsbedürftig ist, nicht bedm bundesrat zur zustimmung gegeben wurde.
nach meiner bisherigen prüfung liegt damit die möglichkeit einer verletzung von Art 50 GG.

andererseits ist es genauso möglich, dass eine abs. normenkontrolle einschlägig ist. das gesetz wurde ja wegen fehlender mehrheit im bundesrat durch die Bundesregierung als nicht zustimmungsbedürftig eingestuft.

somit ist das ziel des landes in beiden fällen das gleiche: im b-l-s will das land die zustimmung durch den BRat erwirken, die wegen fehlender mehrheit nicht erteilt wird; und im normenkontrollverfahren könnte das land das bereits vom bundespräsidenten unterzeichnete gesetz wegen formeller verfassungswiedrigkeit für nichtig erklären lassen..

gibts da irgendwelche konkurrenzen? oder hat in dem fall der B-L-S vorrang?

schonmal danke für die hilfe
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Alt 21.02.2011, 20:17
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AW: bund länder streit neben abs. normenkontrolle

Also ich würde das Hauptaugenmerk auf die abstrakte normenkontrolle legen, da dies dann u.U. weiterreichende Rechtsfolgen hat. Aber grds. kommen beide Verfahren in Betracht! Ist eines von beiden vllt. unzulässig?
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Alt 22.02.2011, 10:51
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AW: bund länder streit neben abs. normenkontrolle

nach bisheriger prüfung sind beide zulässig.
danke für die antwort. dann werde ich mich auf die normenkontrolle konzentrieren.
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