Dies ist eine Diskussion zu Broschüre=mildestes Mittel innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Broschüre=mildestes Mittel Wenn die Bundesregierung eine Broschüre herausbringt, in der vor einer Religionsgemeinschaft(Sekte) gewarnt wird.Ist dies dann als mildestes Mittel(Prüfungspunkt bei Verfassungsbeschwerde) anzusehen, auch wenn der Inhalt der Broschüre nur zum Teil auf wahren Tatsachen beruht? -Die Bundesregierung hat in der Broschüre die Sekte als eine Riesenkrake die die Weltherrschaft an sich reißen will dargestellt.Dieses "Ziel" ist in dem "Ausmaß" in dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Was meint ihr dazu? Gilt die Broschüre noch als mildeste Mittel, um vor der Sekte zu warnen, auch wenn sie nicht nur auf Tatsachen beruht? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Schon mal vielen Dank im Voraus! MfG Sanne85 |
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