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Bestandskraft alter Gesetzeslage bei roten Kennzeichen?

Dies ist eine Diskussion zu Bestandskraft alter Gesetzeslage bei roten Kennzeichen? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 26.08.2007, 17:56
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Bestandskraft alter Gesetzeslage bei roten Kennzeichen?

Hallo,

folgende Frage:

Wenn man sich rote Kennzeichen (z.B. im Rahmen seiner Tätigkeit als Automechaniker) beschafft, bekommt man dazu eine Art Führungsbuch.
Dort muss eingetragen werden, wann und mit welchem Fahrzeug die roten Kennzeichen gebraucht werden / wurden.
Überdies ist auch vermerkt, wie lange die Kennzeichen gültig sind und -das ist der Punkt - zu welchen Fahrten man die Kennzeichen benutzen darf.
Hier ist aufgelistet, dass man die Kennzeichen zu Probefahrten, also zu Erkundungsfahrten über den Zustand des Autos, benutzen darf.
Diese Regelung wurde jedoch vor einigen Monaten aufgehoben. Unterrichtet wurden die Inhaber der roten Kennzeichen über diese Gesetzesänderung nicht.

Daher frage ich mich, ob die neue Rechtslage, in gewisser Weise rückwirkend, auch auf Inhaber der "alten" Papiere anzuwenden ist, oder nur auf Leute, die nach der Gesetzesänderung rote Kennzeichen beantragen.

Außerdem frage ich mich, ob man die Inhaber nicht hätte benachrichtigen können / müssen.

Würde mich sehr über Hilfe und Ideen freuen :-)
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