Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen

Dies ist eine Diskussion zu Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 11:00
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 152
Keine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen

Folgt aus Art. 12 GG (iVm Art 19 III) das Recht eines Arbeitgebers zu bestimmen/entscheiden, ob er jemanden entlassen möchte oder eben nicht?

Oder muss man auf Art. 2 II abstellen?
__________________
Wenn euch meine Antworten geholfen haben, könnt ihr euch durch eine Bewertung revanchieren
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 11:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen

MMn aus Art.14 GG, dem Recht am eingerichteten und ausgeübtem Gewerbebetrieb
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 11:45
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 152
Keine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Necter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen

Zunächst danke für die schnelle Antwort (damit hatte ich nicht gerechnet ).

Wie ist das bei Krankenhäusern, die vom Landkreis als GmbH betrieben werden?

Gilt dort das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch? Im Jarass/Pieroth ist das nicht so eindeutig beschrieben (oder ich verstehs nicht)
__________________
Wenn euch meine Antworten geholfen haben, könnt ihr euch durch eine Bewertung revanchieren
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 14:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen

Grundsätzlich ist eine Gebietskörperschaft ja eher grundrechtsverpflichtet- würde ich mal sagen.
Bei solchen Einrichtungen schwirrt bei mir aber diese "2 Stufen Theorie" im Kopf herum. Hiernach kann ja die öffentl. Einrichtung auch privatrechtlich organisiert sein. Wenn dem so ist, spräche das nat. auf eine grundrechtsberechtigung.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Plötzlich entlassen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 22.05.2010 22:45
älteren Mitarbeiter entlassen Arbeitsrecht 01.10.2009 09:39
Vorstandsmitglied entlassen Vereinsrecht 15.11.2008 15:00
OVG: Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit entlassen Nachrichten: Recht & Gesetz 08.05.2008 12:36
OVG: Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit entlassen Nachrichten: Recht & Gesetz 25.01.2008 13:50





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Staats- und Verfassungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN