Dies ist eine Diskussion zu Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen Oder muss man auf Art. 2 II abstellen?
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| AW: Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen MMn aus Art.14 GG, dem Recht am eingerichteten und ausgeübtem Gewerbebetrieb |
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| AW: Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen Zunächst danke für die schnelle Antwort (damit hatte ich nicht gerechnet ).Wie ist das bei Krankenhäusern, die vom Landkreis als GmbH betrieben werden? Gilt dort das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch? Im Jarass/Pieroth ist das nicht so eindeutig beschrieben (oder ich verstehs nicht)
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| AW: Aus welchem Artikel folgt das Recht jemanden entlassen/nicht entlassen zu dürfen Grundsätzlich ist eine Gebietskörperschaft ja eher grundrechtsverpflichtet- würde ich mal sagen. Bei solchen Einrichtungen schwirrt bei mir aber diese "2 Stufen Theorie" im Kopf herum. Hiernach kann ja die öffentl. Einrichtung auch privatrechtlich organisiert sein. Wenn dem so ist, spräche das nat. auf eine grundrechtsberechtigung. |
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