Dies ist eine Diskussion zu Aufbaufrage: Zusammen oder getrennt prüfen? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Aufbaufrage: Zusammen oder getrennt prüfen? ich habe eine kleine Frage bezüglich des Aufbaus im Gutachten. Ich habe einen Fall, wo das Kinderwahlrecht besprochen werden soll. Laut Sachverhalt wird ein Gesetz zur Änderung des Wahlrechts beschlossen. Danach wird Art. 38 II Hs. 1 GG entsprechend abgeändert in: "Das Wahlrecht entsteht mit Vollendung der Geburt;". Außerdem erhält auch das BWahlG eine ergänzende Regelung, namentlich § 12a BWahlG, in der folgende Regelung geschrieben ist: "Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übt ein gesetzlicher Vertreter das Wahlrecht im Namen des Wahlberechtigten aus. Seine Stimmabgabe wirkt unmittelbar für und gegen den Vertetenen." Die gestellte frage ist nun, ob die in Rede stehende Wahlrechtsänderung verfassungswidrig ist. Prüfe ich dann die Verfassungsmäßigkeit von Art. 38 II Hs. 1 und § 12a in jeweils gesonderten Gutachten hintereinander oder beide in einem Gutachten? Vielen Dank für eure Hilfe! |
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| AW: Aufbaufrage: Zusammen oder getrennt prüfen? Ich würde das getrennt prüfen und mit der Änderung des Art. 38 II GG anfangen. Ist diese Änderung dann verfassungswidrig, so kann die entsprechende Änderung im BWahlG nicht verfassungsmäßig sein. Man könnte das natürlich auch zusammen prüfen oder Art. 38 II GG im Rahmen des § 12a unterbringen. Ich persönlich vermeide nur gerne Inzidentprüfungen, sofern das möglich ist. |
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