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Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Dies ist eine Diskussion zu Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 11:31
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Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Im Februar 2011 wurde von SPD geführten Bundesländern eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.

Gab es da schon eine Verhandlung?
Was ist aus der Klage geworden? Ist die nach wie vor anhängig und wird aufgrund des Klarstellungsinteresses noch verhandelt? (weil seit der Kehrtwende ist die Sache ja eigentlich erledigt).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 14:10
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Zitat:
Zitat von BenShemmin Beitrag anzeigen
Gab es da schon eine Verhandlung?
Nein


Zitat:
Zitat von BenShemmin Beitrag anzeigen
Was ist aus der Klage geworden? Ist die nach wie vor anhängig und wird aufgrund des Klarstellungsinteresses noch verhandelt? (weil seit der Kehrtwende ist die Sache ja eigentlich erledigt).
Die Klage ist beim Bundesverfassungsgericht noch anhängig.

'In Karlsruhe ist die Verfassungsbeschwerde des Energiekonzerns E.on eingegangen. E.on sieht in der entschädigungslosen Abschaltung von Kernkraftwerken einen verfassungswidrigen Eingriff in seine Grundrechte.

Die Verfassungsbeschwerde des Energiekonzerns E.on gegen die entschädigungslose Abschaltung von Kernkraftwerken ist in Karlsruhe eingegangen. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Erhalt der Schrift am Dienstag. Zuständig sei der Erste Senat. Wann über das Verfahren entschieden wird, ist den Angaben nach noch nicht absehbar.

E.on hatte die Beschwerde noch am Montag eingereicht. Sie richte sich ausdrücklich nicht „gegen den öffentlichen Willen zur Energiewende“, sagte ein E.on-Sprecher. Die frühzeitige Stilllegung der Kraftwerke stelle vielmehr einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum und die Berufs- und Gewerbefreiheit dar; dieser Eingriff sei ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig.' Quelle: focus-online v. 15.11.11.

Ein Verhandlungstermin ist für 2012 noch nicht angesetzt:
http://www.bverfg.de/organisation/er...ngen_2012.html
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 16:02
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Was mich ja immer wundert, ist die Tatsache, dass gegen §9a (1) des "Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren" (Atomgesetz) seit Jahrzehnten ungestraft und unbemerkt verstoßen wird.

Daraus: "Wer Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, ..., betreibt, ..., hat dafür zu sorgen, daß anfallende radioaktive Reststoffe ... entsprechend schadlos verwertet werden oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden (direkte Endlagerung)."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...atg/gesamt.pdf

Von gesichertem Endlager kann ja nun keine Rede sein. Aber, für den Betrieb von AKW sind die Bedingungen für deren Betrieb ja völlig unerheblich!

Könnte man dagegen klagen?

OT: Besonders schön hier die Vorstellung von Salzstockendlager und Fracking in geologisch sicherer Entfernung ohne Restrisiko.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 16:19
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Naja, auch wenn ich da durchaus Deiner Meinung bin, dass Gorleben alles andre als ein sicheres Endlager ist, zumal ja noch nicht fertiggestellt, könnte man sicher argumentieren, dass der TB erfüllt ist.
Immerhin schickt die BReg ja öfter mal Transporte nach La Hague. Da wird der Müll dann ja "wiederaufbereitet". Denke das könnte man unter "daß anfallende radioaktive Reststoffe ... entsprechend schadlos verwertet" subsumieren.
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Alt 20.04.2012, 16:24
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Was mich ja immer wundert, ist die Tatsache, dass gegen §9a (1) des "Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren" (Atomgesetz) seit Jahrzehnten ungestraft und unbemerkt verstoßen wird.

Daraus: "Wer Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, ..., betreibt, ..., hat dafür zu sorgen, daß anfallende radioaktive Reststoffe ... entsprechend schadlos verwertet werden oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden (direkte Endlagerung)."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...atg/gesamt.pdf

Von gesichertem Endlager kann ja nun keine Rede sein. Aber, für den Betrieb von AKW sind die Bedingungen für deren Betrieb ja völlig unerheblich!

Könnte man dagegen klagen?
§ 9a Abs. 1 b gleiches Gesetz (='Atomgesetz') läßt auch als 'geordnete Beseitigung' eine Lagerung in Zwischenlagern bis zur Endlagerung zu.

Das Problem ist nur, daß wir in Deutschland z. Z. keine Endlager haben. Selbst, wenn die Atomwirtschaft direkt in Enlager einlagern wollte, könnte sie dies nicht, da keine vorhanden.

Aber kommen wir nochmal zurück auf die Verfassungsklage von Eon, welche sich auf einen Vertrauens- bzw. Bestandsschutz für ihr Eigentum und ihre Berufs-/Gewerbefreiheit beruft. Dieser hat 'nicht bestanden, da atomrechtliche Genehmigungen stets unter gesetzlichem Widerrufsvorbehalt nach § 17 Atomgesetz standen. Die Widerrufsmöglichkeiten nach § 17 formten mit Beginn der kommerziellen Atomenergienutzung die Rechtsposition eines jeden Betreibers einer kerntechnischen Anlage und konnte auch nur in dieser Form Gegenstand ihrer Eigentums- und Betätigungsfreiheit werden.' Quelle: http://www.ippnw.de/atomenergie/atom...ag-missac.html
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Alt 20.04.2012, 17:43
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

@klausschlesinge
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Die Eon Klage kenn ich.
Ich kenn auch die Klage von RWE gegen das Moratorium, welches RWE lt. Pressesabteilung nur eingelegt hat um klarzustellen, dass das Moratorium keine Gesetzesgrundlage hat (wers glaubt..), woraufhin ja dann erfklärt wurde man werde eine Wiederhochfahrung zur Not mir der Verwaltungsvollstreckung verhindern.

Mir haben Deine Beiträge auf jeden Fall weitergeholfen, aber was ich auch wissen wollte ist, ob halt die SPD Klage noch verhandelt wird.
Da ging's ja nicht um Entschädigungen wgn Enteignung bzw. Berufsbeschränkung oder um gesetzliche Grundlage für Abschaltungen, sondern darum ob die Änderung des AtomG zustimmungspflichtig ist.

Ich finde das extrem spannend, daher wollt ich mich nur vergewissern, ob das BVerfG dazu mal Stellung nehmen wird?!?!
Immerhin würde das endlich mal ein wenig mehr Licht in den nervigen Streit "Was passiert mit einem Zustimmungsgesetz bei Passagenänderung" bringen.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 17:50
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

SPD und Grüne wollten mal gegen die im Herbst beschlossene Laufzeitverlängerung klagen. Siehe hier: http://www.t-gambke.de/cms/default/d...d_spd_geg.html

Da diese Laufzeitverlängerung ja bekanntlich schon nach einem halben Jahr aufgrund der Ereignisse in Fukushima zurückgefahren wurde, gehe ich davon aus, daß die Verfassungsklage von SPD und Grünen zwar vorbereitet, aber nie eingereicht wurde. Die Sache hat sich quasi von selbst erledigt.
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Alt 21.04.2012, 01:23
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AW: Atomkraftwerk Laufzeitverlängerung - Fundstellen?

Hehe, der Kreis schließt sich wieder

Ja genau um die Klage geht es. Diese wurde vorbereitet und im Februar eingereicht:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2011-0...assungsgericht

Ich wollt halt wissen ob trotz "Erledigung" eine Entscheidung ergehen kann/wird, weil ja die Problematik des Zustimmungsgesetzes etc. weiter besteht oder ob die "Kehrtwende" die Klage offensichtlich unbegründet macht
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