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Art. 20 Abs. 4 GG

Dies ist eine Diskussion zu Art. 20 Abs. 4 GG innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 13:04
Boardneuling
 
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Art. 20 Abs. 4 GG

Zitat:
Wortlaut des Art. 20 Abs. 4 GG:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ich brauche ein paas Auslegungen!
Ab wann ist es eine Unternehmen gegen die geltenen staatsrechtliche Prinzipien?

Gelten auch hier EU-Bürger als Deutsche im Sinne des Grundgesetz?

Welche Art von Widerstand?

Im Voraus vielen Dank für die Mithilfe!
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