Dies ist eine Diskussion zu Art 19 GG änderungsfest? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Art 19 GG änderungsfest? Wie ist es aber mit Art 19 GG? Sagen wir mal, dass der Gesetzgeber ein Grundrecht einschränken möchte, aber in unzulässiger Weise mit dem geltenden Art 19 GG. Aus diesem Grund überlegt er sich in diesem Zuge auch Art 19 GG zu ändern Wäre das möglich? Ich bin der Meinung, dass es nicht gehen würde, denn Art 1 III GG bindet auch den Gesetzgeber an die Grundrechte. Art 19 GG ist auch ein Grundrecht. Würde dieses geändert werden, würde es doch ein Widerspruch in sich sein, denn es kann nicht gleichzeitig an den Grundrechten gehalten werden, wenn zugleich ein Gesetz dieser aushebeln soll. Auch der historische Hintergrund des Art 19 III GG spricht dagegen, denn damit will man seit der Einführung dieses verhindern, dass der Gesetzgeber den Grundrechtschutz durch uneingeschränkte Normierung von Grundrechtsschranken aushöhlen kann Ist meine Ansicht vertretbar oder kann Art 19 GG geändert werden, weil er einfach nur in Art 79 GG erwähnt ist? |
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| AW: Art 19 GG änderungsfest? Natürlich kann Art. 19 GG geändert werden. Aber wie bereits richtig festgestellt sind Art 1 und 20 GG nicht änderbar. D.h. im Umkehrschluss auch, dass bei allen Änderungen der Verfassungen die Wertungen und Maßstäbe des Art 1 und 20 GG zu berücksichtigen sind. Der Verfassungsgesetzgeber ist ja auch frei darin eine völlig neue Verfassung zu schreiben wo dann der Art. 79 bspw. nicht mehr drin steht. Das ist die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers. |
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| AW: Art 19 GG änderungsfest? Ich habe mich total verschrieben Art 19 GG kann selbstverständlich geändert werden Ich meinte, ob Art 79 GG geändert werden kann Art 79 GG ist meiner Meinung nach änderungsfest, er garantiert auch die Änderungsfestigkeit des Art 1 und 20 GG Art 79 GG kann deswegen nicht geändert werden, da sonst somit der Schutz für Art 1 und 20 GG wegfallen könnte und dies ein Widerspruch wäre Dies ist ja so besonders an der deutschen Verfassung Dies kann nur vom Verfassungsgeber geändert werden, also dem Volk, aber mir geht es nicht um das Volk als Verfassungsgeber, sondern um den Bundestag als Verfassungsänderer |
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| AW: Art 19 GG änderungsfest? Ich glaube nicht, dass du das meintest. Aber sei's drum, inzwischen weißt du es ja. |
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| AW: Art 19 GG änderungsfest? Wie schön, dass du meinst du wissen, was ich wusste, aber ich habe nicht ins Gesetz geschaut und habe die zwei Inhalte der Normen verwechselt und deswegen falsch geschrieben Ist aber der Art 79 GG änderungsfest? |
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| AW: Art 19 GG änderungsfest?
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