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Art 104 GG Freiheitsentziehung

Dies ist eine Diskussion zu Art 104 GG Freiheitsentziehung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 22:31
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Art 104 GG Freiheitsentziehung

Angenommen jmd. würde länger als angeordnet festgehalten, Art. 104 II 3 GG, was wären denn die Konsequenzen und gegen wen würden diese sich richten?

Dankeschön!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 05:58
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AW: Art 104 GG Freiheitsentziehung

Dann hat die Polizei rechtswidrig gehandelt. Die Rechtswidrigkeit kann vom Verwaltungsgericht bestätigt werden. Danach könnte vor dem Zivilgericht ein Schadensersatz eingeklagt werden.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 12:39
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AW: Art 104 GG Freiheitsentziehung

ahja, super, danke. welche anspruchsgrundlagen hätte man denn vor dem zivilgericht? amtshaftung?
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