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Angemessenheit konkret/allgemein

Dies ist eine Diskussion zu Angemessenheit konkret/allgemein innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 17:28
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Angemessenheit konkret/allgemein

Muss ich mich in der Angemessenheit ganz allgemein halten oder kann ich, wenn beispielsweise ein bestimmter Schornsteinfeger durch ein Gesetz beeinträchtigt wird, auch auf diesen konkreten Schornsteinfeger Bezug nehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 15:04
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AW: Angemessenheit konkret/allgemein

In dern Angemessenheit prüfst du ja vor allem,ob der Eingriff bezogen auf das Grundrecht der Person, welche VB erhoben hat, angemessen ist. Daher musst du konkret werden.
Ich hoffe ich konnte helfen,..

MfG
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