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Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 08.06.2009, 21:18
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Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

Hallo!

Wahrscheinlich ist das eine ganz blöde Frage. Aber. z.B. das Raucherschutzgesetz ist das nun ein strafrechtliches gesetz? oder sind nur die Strafrechtliche gesetzte die im stgb stehn?

Eigentlich dürfte es ja kein strafrecht sein, da es dort ja immer eine aklage der staatsanwaltschaft geben muss oder? vll stimmt das ja auch nicht.

Wenn nun ein Wirt gegen das Raucherschutz gesetz verstößt, was passiert dann? Wer stellt die "Strafe aus" ? Macht es die Behörde einfach so ?

Ich mein es ist ja theroretisch nichts anderes als wenn man falsch parkt.

Also: Diese Gesetze sind doch öffentlich rechtliche oder? UND man kann nur via klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen angehen oder? Zalht man nicht doht zwangsvollstreckung?

Zuletzt die Frage: Welche Behörden sind befugt solche gesetze zu verfolgen? Ordnungsamt?.... Wie kann z.B. ein bürger der ein vergehen gegen ein solches landesgesetz bemerkt dagegen vorgehen? -> anzeige???

tut mir leid aber für mich ist das irgendwie überhaupt nicht klar .
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 21:45
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

Bei einem Verstoß gibts es keine Strafe, sonder ein Bußgeld, da es lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist.
Zitat:
Eigentlich dürfte es ja kein strafrecht sein, da es dort ja immer eine aklage der staatsanwaltschaft geben muss oder? vll stimmt das ja auch nicht.
Das stimmt. Es gibt aber auch außerhalb des StGB Normen, die unter STRAFE (nicht nur Bußgeld) stehen. Aber das Nichtrauergesetz gehört zu den Ordnungswidrigkeiten.
Zitat:
Wer stellt die "Strafe aus" ? Macht es die Behörde einfach so ?
Sie erlässt einen Verwaltungsakt. Hier in diesem Fall einen Bußgeldbescheid.
Zitat:
Ich mein es ist ja theroretisch nichts anderes als wenn man falsch parkt.
Richtig, da bekommt man auch keine Strafe, sondern nur ein Bußgeld.
Zitat:
ND man kann nur via klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen angehen oder?
Ist der Verwaltungsakt erlassen und ist man mit einem Bußgeld belegt worden, dann ist das Amtsgericht zuständig und nicht das Verwaltungsgericht.
Zitat:
Zalht man nicht doht zwangsvollstreckung?
Ja
Zitat:
Welche Behörden sind befugt solche gesetze zu verfolgen? Ordnungsamt?.... Wie kann z.B. ein bürger der ein vergehen gegen ein solches landesgesetz bemerkt dagegen vorgehen? -> anzeige???
Ja, ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 08:43
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

alles klar, vielen dank... der rest wird im verwaltunsrecht geklärt oder? ... man wenn man sich darüber erst mal gedanken macht ist das ganze schon nicht so simpel wie man sich das vorstellt!
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  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 11:27
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

Welcher Rest?
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  #5 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 17:59
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

naja egal wieso ist das amtsgericht zuständig? ich dachte bei solchen dingen ist gerade das verwaltungsgericht zuständig...

und eine letzte frage das verwaltungsgerichrt an sich kann nicht bestrafen und so zu sagen urteile aussprechen oder? oder kann das amtsgericht öffentlich rechtliche urteile aussprechen

auch und ist es den Behörden selbst überlassen wann sie Zangsvollstrecken oder müssen sie im privatrecht oder im öffentlichen recht erst einen "beschluss" des gerichts haben? zb. es ergeht ein urteil, dass man es unterlassen soll einen namen zu benutzen ... dies tut derjenige nicht darf die behörde sofort handeln??
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  #6 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 18:03
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

Zitat:
naja egal wieso ist das amtsgericht zuständig?
Wenn es um das Ordnungswidrigkeitenverfahren geht, ist das AG zuständig. Das ergibt sich aus § 46 I OWiG
Zitat:
und eine letzte frage das verwaltungsgerichrt an sich kann nicht bestrafen und so zu sagen urteile aussprechen oder?
Wäre mir neu. Außer mit Ordnungsgeld belegen (weil ein Zeuge nicht erscheint) kann es wohl nichts machen.
Zitat:
auch und ist es den Behörden selbst überlassen wann sie Zangsvollstrecken oder müssen sie im privatrecht oder im öffentlichen recht erst einen "beschluss" des gerichts haben?
Nein. Der Verwaltungsakt, den die Behörde erlässt, ist grundsätzlich wirksam, auch wenn der Beschwerte Rechsmittel einlegt. Die Behörde kann dann mit Vollstreckungsbeamten (nicht der Gerichtsvollzieher, der es bei Nicht-Hoheitsträgern macht) ihren Anspruch einziehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 22:33
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

wann ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht denn von "verfassungsrechtlicher art" und nicht zulässig?

Der Beitrag wurde irgendwie gelöscht aber:
Wenn jemand klagt dass die Behörde verbietet zu demonstrieren und man sein recht auf Versammlungsfreiheit anmahnt, dann ist die klage doch verfassungsrechtlich...

Wie sieht es aus mit Gesetzen, die klagt man direkt bei den verfassungsgerichten ein oder?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.06.2009, 06:25
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

Zitat:
Zitat von leeeguan
Wenn jemand klagt dass die Behörde verbietet zu demonstrieren und man sein recht auf Versammlungsfreiheit anmahnt, dann ist die klage doch verfassungsrechtlich...
Nein, da keine Verfassungsorgane miteinander streiten. Die Klage geht zum Verwaltungsgericht.

Eine (Landes- oder Bundes-) Verfassungsbeschwerde kann derjenige geltend machen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt wurde. Der Rechtsweg muss aber bis dahin erschöpft sein.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.06.2009, 21:03
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AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen

kannst du mir noch sagen: Wo ist der Unterschied
:zwischen einstweiliger Anordnung und einstweiliger Verfügung?
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