Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen Wahrscheinlich ist das eine ganz blöde Frage. Aber. z.B. das Raucherschutzgesetz ist das nun ein strafrechtliches gesetz? oder sind nur die Strafrechtliche gesetzte die im stgb stehn? Eigentlich dürfte es ja kein strafrecht sein, da es dort ja immer eine aklage der staatsanwaltschaft geben muss oder? vll stimmt das ja auch nicht. Wenn nun ein Wirt gegen das Raucherschutz gesetz verstößt, was passiert dann? Wer stellt die "Strafe aus" ? Macht es die Behörde einfach so ? Ich mein es ist ja theroretisch nichts anderes als wenn man falsch parkt. Also: Diese Gesetze sind doch öffentlich rechtliche oder? UND man kann nur via klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen angehen oder? Zalht man nicht doht zwangsvollstreckung? Zuletzt die Frage: Welche Behörden sind befugt solche gesetze zu verfolgen? Ordnungsamt?.... Wie kann z.B. ein bürger der ein vergehen gegen ein solches landesgesetz bemerkt dagegen vorgehen? -> anzeige??? tut mir leid aber für mich ist das irgendwie überhaupt nicht klar . |
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen Bei einem Verstoß gibts es keine Strafe, sonder ein Bußgeld, da es lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist. Zitat:
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen alles klar, vielen dank... der rest wird im verwaltunsrecht geklärt oder? ... man wenn man sich darüber erst mal gedanken macht ist das ganze schon nicht so simpel wie man sich das vorstellt! |
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen Welcher Rest? |
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen naja egal wieso ist das amtsgericht zuständig? ich dachte bei solchen dingen ist gerade das verwaltungsgericht zuständig... und eine letzte frage das verwaltungsgerichrt an sich kann nicht bestrafen und so zu sagen urteile aussprechen oder? oder kann das amtsgericht öffentlich rechtliche urteile aussprechen auch und ist es den Behörden selbst überlassen wann sie Zangsvollstrecken oder müssen sie im privatrecht oder im öffentlichen recht erst einen "beschluss" des gerichts haben? zb. es ergeht ein urteil, dass man es unterlassen soll einen namen zu benutzen ... dies tut derjenige nicht darf die behörde sofort handeln?? |
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen Zitat:
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen wann ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht denn von "verfassungsrechtlicher art" und nicht zulässig? Der Beitrag wurde irgendwie gelöscht aber: Wenn jemand klagt dass die Behörde verbietet zu demonstrieren und man sein recht auf Versammlungsfreiheit anmahnt, dann ist die klage doch verfassungsrechtlich... Wie sieht es aus mit Gesetzen, die klagt man direkt bei den verfassungsgerichten ein oder? |
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| AW: Allgemeine Frage zu Bundes und Landesgesetzen Zitat:
Eine (Landes- oder Bundes-) Verfassungsbeschwerde kann derjenige geltend machen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt wurde. Der Rechtsweg muss aber bis dahin erschöpft sein.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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