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Allg.Handlungsfreiheit/ APR/ RIS

Dies ist eine Diskussion zu Allg.Handlungsfreiheit/ APR/ RIS innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 20:23
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Allg.Handlungsfreiheit/ APR/ RIS

Hallo,
wenn ich für ein Gesetz mehrere Mögliche Grundrechtsverletzungen durchgeprüft habe und beim Allgemeinen Persönlichkeitsrecht bzw. Recht auf informationelle Selbsbestimmung (zusammen geprüft)einen gerechtfertigten Eingriff festgestellt habe, muss ich die allgemeine Handlungsfreiheit dann noch prüfen oder tritt sie als Auffanggrundecht zurück?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 09:47
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AW: Allg.Handlungsfreiheit/ APR/ RIS

Man sollte Art 2 Abs. 1 GG nur kurz erwähnen und darauf hinweisen, dass das Grundrecht gegenüber anderen Freiheitsgrundrechten als Auffanggrundrecht zurücktritt.
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