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ACTA vs Freie Meinungsäußerung

Dies ist eine Diskussion zu ACTA vs Freie Meinungsäußerung innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 03.02.2012, 13:38
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ACTA vs Freie Meinungsäußerung

Hallo,

ich würde gerne diskutieren ob ACTA mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vereinbar ist.

Wer kann mir dazu was sagen...?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 00:40
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AW: ACTA vs Freie Meinungsäußerung

Ich sehe da keinen Konflikt.

Weder beruht die freie Meinungsäußerung auf Urheberrechtsverletzungen noch bedingt die freie Meinungsäußerung das Recht, Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Im Gegenteil sind sowohl Gesetz als auch Rechtsprechung der Auffassung, daß die Grenzen der freien Meinungsäußerung zum Beispiel genau dort liegen, wo die Rechte Dritter verletzt werden - wie zum Beispiel das Urheberrecht.

Davon abgesehen ist ACTA ein Handelsabkommen, das den Vertragsstaaten ausdrücklich überhaupt keine Vorschriften macht, sondern explizit darauf hinweist, daß die Vertragsstaaten nur im Rahmen ihrer jeweiligen Rechts- und Verfassungsordnung aktiv werden müssen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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