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Abstrakte normenkontrolle

Dies ist eine Diskussion zu Abstrakte normenkontrolle innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 09.03.2011, 02:11
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Abstrakte normenkontrolle

Kann man bei einer extraordinären Staatsentscheidung von den Antragsberechtigten kriterien eine ausnahme machen, sodas dann auch eine fraktion ( die nicht 1/4 der BT abgeordneten hat)antragsberechtigt wäre ? wenn jemand eventuell eine quelle hat wäre das auch sehr hilfreich,

die extra ordinäre ausnahme ist die einführung von volksentscheiden in das GG
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 08:49
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AW: Abstrakte normenkontrolle

Zitat:
Zitat von xNEROx Beitrag anzeigen
Kann man bei einer extraordinären Staatsentscheidung von den Antragsberechtigten kriterien eine ausnahme machen, sodas dann auch eine fraktion ( die nicht 1/4 der BT abgeordneten hat)antragsberechtigt wäre ? wenn jemand eventuell eine quelle hat wäre das auch sehr hilfreich,

die extra ordinäre ausnahme ist die einführung von volksentscheiden in das GG
Soweit ich weiss sind nach der Rechtsprechung des BVerfG auch Fraktionen Antragsberechtigt.....
Man kann das vielleicht mit dem Minderheitenschutz begründen.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 13:13
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AW: Abstrakte normenkontrolle

hast du dafür eine quelle, weil ich hab nichts zu einer antragsberechtigung einer fraktion gefunden auch nicht über minderheiten schutz
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