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Abschaffung des Landespetitionsausschusses

Dies ist eine Diskussion zu Abschaffung des Landespetitionsausschusses innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 16.04.2009, 16:24
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Abschaffung des Landespetitionsausschusses

Mal angenommen die Landesexekutive von Baden- Württemberg will den Petitionsausschuss des Landtags BW durch ein verfassungsänderndes Landesgesetz abschaffen, weil er häufig für die Verwaltung kostspielige Lösungen für Konflikte zwischen Bürgern und Staat vorschlägt und dadurch die Exekutive unter Druck setzt usw.

Die Bearbeitung der Petitionen soll künftig durch die, durch die Petition betroffene Sachmaterie zuständigen Ausschüsse des Landtags angenommen, zur Kenntnis genommen, geprüft und beantwortet werden.

Frage: Ist die geplante Änderung der Landesregierung bzgl. des Umgang mit an den landtag gerichteten Petitionen mit dem GG und der Landesverfassung vereinbar?

Insb.:
Muss Land einen Petitionsausschuss haben
- wegen Art.45c GG?
- wegen Art.17 GG?
- weil die geplante Neuordnung der Petitionsbearbeitung den Anforderungen des Petitionsgrundrecht nicht genügt?


Bitte um Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 14:28
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AW: Abschaffung des Landespetitionsausschusses

Kann mir jmd weiterhelfen??? Wäre echt toll!
Vielleicht kennt jmd einen ähnlichen Fall?
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