Einzelnen Beitrag anzeigen

  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2010, 21:48
vanqulonc vanqulonc ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 330
95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (330 Beiträge, 24 Bewertungen)  
AW: Wehrpflicht und Auslandsjahr

Ich kenne zwar die KWEA ihres Bezirkes nicht, aber Ihrem Wortlaut nach bezieht sich der Paragraf auf männl. Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
Da Person A zur Zeit des Auslandsaufenthaltes 17 Jahre alt ist, hat diese das 17. Lebensjahr bereits vollendet und steht damit "nach Vollendung des 17. Lebensjahres."
Mit Zitat antworten