
25.01.2010, 21:48
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| AW: Wehrpflicht und Auslandsjahr Ich kenne zwar die KWEA ihres Bezirkes nicht, aber Ihrem Wortlaut nach bezieht sich der Paragraf auf männl. Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
Da Person A zur Zeit des Auslandsaufenthaltes 17 Jahre alt ist, hat diese das 17. Lebensjahr bereits vollendet und steht damit "nach Vollendung des 17. Lebensjahres." |