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Zusatzbeiträge des Fitnesstudios für neue Geräte rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Zusatzbeiträge des Fitnesstudios für neue Geräte rechtens? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 19:14
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Zusatzbeiträge des Fitnesstudios für neue Geräte rechtens?

Ein Studio verlangt von einem Teil der Mitglieder für die Benutzung eines neuen Gerätezirkels 29,90€ pro Halbjahr zusätzlich. D.H. nicht von ALLEN Mitgliedern, sondern nur von denen, die bereits länger dabei sind und zu einem günstigern Monatsbeitrag eingestiegen sind. Mittlerweile haben sich die Beiträge erhöht um ca. 10-20€, je nach Vertragslaufzeit.

Im Vertrag des Mitgliedes steht, dass die Trainingsgeräte und den sog. Nassbereich mit Sauna und Schwimmbad genutzt werden können. Über neu hinzukommende Geräte ist nichts vermerkt.

Eine Sonderkündigung kommt für das Mitglied nicht infrage, da es vor ca 3 Jahren eine sog. "lebenslange Mitgliedschaft" für einen hohen Einmalbetrag erworben hat (bei damaliger Expansion des Studios wurde dies angeboten). Das Mitglied hat damit auch sozusagen das Studio "mitfinanziert" indem es sofort verfügbares Kapital einbrachte.

Wie ist die Rechtslage für die Benutzung neu hinzukommender Geräte und Dienstleistungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 11:39
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AW: Zusatzbeiträge des Fitnesstudios für neue Geräte rechtens?

Ich kann mir die Motivation des Studio-Betreibers schon vorstellen, die Investition einer erneuten Erweiterung auf vorhandene Mitglieder umzulegen.


Damit dürfte er in dem geschilderten Falle aber scheitern, wenn nicht ausdrücklich eine entsprechende Klausel in dem Vertrag vorhanden ist.


Evtl. könnte ich mir vorstellen, daß der Betreiber "Altmitglieder" von der Benutzung komplett neuer (wie sie es nannten) "Gerätezirkel" ausschließen kann - aber eine Pflicht zur Anerkennung höherer Beiträge ist ausgeschlossen.

Und selbst der Nutzungsauschluß dieser "neuen" Geräte ist fraglich ....


Das ist eine Frage der genauen Formulierung des zugrundeliegenden Vertrages (z.B.: ...mit der Zahlung von X ist das Mitglied zur Benutzung aller bestehenden und zukünftigen Geräte und Einrichtungen berechtigt.
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