Dies ist eine Diskussion zu Was, wenn Fitnesscenter Kündigung nicht anerkennen will? innerhalb des Forums Sportrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nehmen wir an, in einem Fitnesscenter wird im Beratungsgespräch darauf hingewiesen, dass im Falle eines Umzuges ein vorzeitiges Vertragsende zustande kommen kann, wenn gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. (Kilometeranzahl über 50 km) Schlechtenfalls wurde im Vertrag hier jedoch nichts weiter aufgeführt. Interessent A fragt nochmals nach, Berater B bestätigt mündlich, dass es tatsächlich möglich ist. Berater B sagt Interessent A, dass die Kosten für eine Mitgliedschaft bei ca. 18 Euro im Monat liegen. Interessent A ist natürlich begeistert, unterzeichnet den Vertrag blauäugig, ohne diesen nochmals zu lesen. Nun stellt sich jedoch heraus, dass sich weder eine Klausel im Vertrag befindet, dass der Vertrag bei Umzug gekündigt werden kann und zusätzlich 18Euro Mitgliedsbeitrag in der Woche fällig werden. Frage 1: Wäre dies für Interessent A anfechtbar? Auch, wenn der Vertrag beispielsweise schon mehrere Monate läuft? Weiterhin zieht Interessent A nun berufsbedingt am 01.09.10 um und ist nun etwa 80 km vom ursprünglichen Wohnort und Sitz des Fitnesscenters entfernt. Durch viele Umstände war es nun eine relativ spontane Planung. Also schreibt Interessent A eine Kündigung und schickt diese zum Fitnesscenter. Eine Kopie hat Interessent A nicht gemacht. Kündigung sollte auf normalem Postweg dann etwa am 7/8.09. angekommen sein. Seitens des Fitnesscenters kommt nun jedoch keinerlei Reaktion, also wird das Fitnesscenter nochmals telefonisch kontaktiert, zusätzlich nochmal per Brief eine erneute Kündigung samt Meldebescheinigung geschickt. Daraufhin kommt nun von dem Fitnesscenter als Reaktion, dass Interessent A nicht kündigen kann, ein Umzug gilt nicht als Kündigungsgrund. Interessent A besteht jedoch darauf, dass der Fall vom Fitnesscenter nochmal geprüft wird und man Interessent A dann nochmal kontaktieren soll. Daraufhin kommt vom Fitnesscenter keine Reaktion mehr, also kontaktiert Interessent A nach zwei Wochen nochmals das Fitnesscenter telefonisch. Hier wird Interessent A gesagt, nachdem diesem bekannt war, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt auf welches sich ein Kunde berufen kann, er habe keine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, denn er hätte die Kündigung gleich bei Umzug zuschicken sollen. Interessent A erklärt nun, dass die Kündigung gleich geschickt wurde. Telefonist C sagt hier aber wiederum, dass dies nicht zählt, da Interessent A die Kündigung bereits hätte schicken sollen, als der Umzug bekannt wurde. Interessent A erklärte dem guten Telefonist C, dass das so aber nicht sein kann. Dann meinte Telefonist C, er würde die Sachlage nochmals überprüfen. Interessent A wird das zu blöd und schreibt nochmals eine Kündigund, die dem Fitnesscenter per Einschreiben zu geht und fordert darin die Auflösung des Vertrages, da Interessent ca. 80 km umgezogen ist und so die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kann und es keine zumutbare Strecke ist, die man mal schnell fahren kann. Auch erwähnt Interessent A, dass er bei unglücklicher oder nicht stattfindender Einigung den Anwalt einschalten wird. Hat Interessent A nun die Möglichkeit, aus dem Vertrag zu kommen? Oder kann das Fitnesscenter darauf bestehen, dass der Vertrag weiterläuft? Kann Interessent A, wenn es zu keiner Einigung kommt, einen Anwalt einschalten? Und wenn ja, wie hoch ist die Chance, dass Interessent A hier als „Gewinner“ aus dem Fall geht? Kann Interessent A dann die Mitgliedsbeiträge, die nach dem offiziellen Kündigungszeitpunkt noch bezahlt wurden, zurückfordern? |
| |||
| AW: Was, wenn Fitnesscenter Kündigung nicht anerkennen will? Zitat:
Zitat:
Kurz und gut: Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen. Nicht mehr zahlen. Inkassodrohungen ignorieren. Kommt eine Klageschrift vom Gericht oder ein gerichtlicher Mahnbescheid, schnell zum Anwalt. Keine Telefonate mehr, die bringen eh nichts. Kommunikation nur noch per Einschreiben mit Rückschein. Ach ja: und schriftlich festhalten, dass das Fitnessstudio offensichtlich die Kündigungsschreiben und die Meldebescheinigung gekriegt haben. Die "Sachbearbeiter" haben das indirekt zugegeben. Immer schön Gedächtnisnotizen anfertigen, am besten mit dem Namen der Gesprächspartner.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Was, wenn Fitnesscenter Kündigung nicht anerkennen will? Es muß überhaupt nichts im Vertrag bzgl. "Kündigung im Umzugsfall o.ä." stehen. Das Recht dazu hat A auf jeden Fall, wenn wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten ordentlichen Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (BGB "Kündigung aus wichtigem Grund"). Das Recht dazu hätte A selbst dann, wenn z.B. das Fitneßstudio das vorher vertaglich mit A ausgeschlossen hätte. Bei Umzug ist die Entfernung zunächst nicht relevant, sondern der (zeitliche) Aufwand, den A betreiben müßte, um seine Rechte aus dem Vertrag in Anspruch zu nehmen. Es kommt also auf die Umstände an, die eingetreten sind. Bei 80 km Entfernung darf man allerdings ruhig davon ausgeben, daß der Umzug eine "außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung" rechtfertigt. ABER: A muß unmittelbar nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes (hier: Umzug) zum geplanten Umzugstermin kündigen (nicht erst, wenn er tatsächlich umzieht). Und die rechtzeitige Kündigung nachweisen. Kann er das nicht, sieht es schlecht aus. Er kann nicht umziehen und dann nachträglich (Wochen oder gar Monate später) erst eine Kündigung schicken. So verwirkt er sein Recht auf eine Kündigung aus wichtigem Grund. Höchstvorsorglich und hilfsweise ordentlich kündigen ist m.E. nicht mehr notwenig, da A seinen Wunsch auf Beendigung des Vertrages zum Ausdruck gebracht hat. A muß - wenn das Fitneßcenter bei seiner Version bleibt - die Entgelte bis zum ordentlichen Vertragsende entrichten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Fitnesscenter mit 48 Monaten Vertragslaufzeit und Vorkasse: Rückzahlung bei Kündigung | Verbraucherrecht | 07.02.2008 10:12 |
| Kündigung Fitnesscenter-bitte um gaaaaaaaaaaaanz viiiiiiel hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe | Sportrecht | 05.06.2007 16:52 |
| Außerordentliche Kündigung im Fitnesscenter wg. wegfallen der Kinderbetreuung | Vereinsrecht | 22.08.2006 11:18 |
| Außerordentliche Kündigung im Fitnesscenter bei wegfallen der Kinderbetreuung | Sportrecht | 19.08.2006 12:17 |
| Fitnesscenter - Kündigung | Bürgerliches Recht allgemein | 15.05.2006 10:42 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios